Grund dafür seien Vorgaben des Bundesdenkmalamtes, bestätigt Bürgermeister Gerhard Weil (SPÖ): „Das Objekt liegt in der Schutzzone, wo die Gebäude größtenteils unter Denkmalschutz stehen.“ Daher sei im konkreten Fall die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach vom Denkmalamt untersagt worden. „Daran sind wir als Stadtgemeinde gebunden“, betont Weil.
Er sehe jedoch die Notwendigkeit, derartige Bestimmungen angesichts aktueller Entwicklungen zu ändern. „Wir wollen darüber in der nächsten Sitzung des Gestaltungsbeirates reden“, kündigt er an. Diese Sitzung ist allerdings erst für 11. November anberaumt. Was Peter Windholz wenig freut. Denn noch mehr als der Gedanke der Nachhaltigkeit treibt den Unternehmer die Energiepreis-Explosion zur Eile an. „In meinem Betrieb sind die Kosten für Strom mit Anfang Juli auf das Vierfache gestiegen und auf der anderen Seite kämpfen wir darum, die Umsätze in diesen schwierigen Zeiten zu halten“, schildert er.
"Altes mit modernen Elementen verschmelzen"
Bürgermeister Weil versichert, an einer Lösung zu arbeiten. Er glaube zwar, dass die Montage einer Fotovoltaikanlage straßenseitig aus optischen Gründen untersagt bleibt, hofseitig soll dies aber möglichst bald erlaubt werden. „Wir wollen Möglichkeiten schaffen, Altes mit modernen Elementen zu verschmelzen. Ich bin guten Mutes, dass es hier ein Umdenken geben wird.“
Bruck an der Leitha ist diesbezüglich kein Einzelfall. In vielen Städten und Gemeinden – vor allem im Wiener Umland – werden Fotovoltaikanlagen in Schutzzonen untersagt. Gestaltungsbeiräte entscheiden in jedem einzelnen Fall, sie setzen sich meist zusammen aus Vertretern des städtischen Bauamtes, des Bundesdenkmalamtes sowie aus lokalen Architekten.
Eine andere bürokratische Hürde für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen hat Niederösterreichs Landesenergiereferent Stephan Pernkopf (ÖVP) gemeinsam mit seinen Kollegen aus Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg am Freitag kritisiert. Aktuell werden Förderungen für private Anlagen zu bestimmten Stichtagen vergeben. Wer den Antrag rechtzeitig einreicht, erhält die Chance auf eine Förderung. Andere Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bei den bisherigen drei Terminen seien die Fördertöpfe binnen weniger Minuten ausgeschöpft gewesen, so Pernkopf. Er fordert nun, dass für kleine Anlagen bis 20 kWp eine Einmalzahlung erfolgen soll, sobald die Rechnung eingereicht wurde. Dies soll eine kontinuierliche Unterstützung aller geplanten Projekte und auch eine Antragstellung im Nachhinein ermöglichen.
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