Weinbauregion Carnuntum ist nun DAC-Gebiet
Lange Zeit wehrte man sich in Carnuntum dagegen, Teil des DAC-Systems zu werden (die Abkürzung steht für Districtus Austriae Controllatus). Bringt es die gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine doch mit sich, dass der Name der Weinbauregion nur mehr auf den Etiketten der DAC-Weine stehen darf. Und da das 906 Hektar kleine Weinbaugebiet für seine Sortenvielfalt bekannt ist, wollten die Winzer nicht nur wenige ausgewählte Sorten als Carnuntum-Weine erkennbar machen.
Das ist Vergangenheit. Seit Montag ist die Region per Verordnung des Nachhaltigkeitsministeriums die 14. österreichische DAC-Region. Die Entscheidung sei nach jahrelangen Überlegungen mit 98-prozentiger Zustimmung gefallen, sagt Winzer-Präsident Robert Payr.
Fixe Assoziation fehlte
Wie die Steiermark sowie das Kamp-, Krems- und Traisental setzt auch Carnuntum künftig auf eine dreistufige DAC-Regelung: auf Gebiets-, Orts- und Riedenwein. Punkto Sorten konzentriert man sich auf die Paradesorten des Gebiets. Bei den Weißenweinen Grüner Veltliner, Weißburgunder und Chardonnay. Und bei den Roten Zweigelt und Blaufränkisch.
Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine dürfen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Cuvées zu mindestens zwei Dritteln. Zudem sieht die DAC-Verordnung vor, dass die Weine trocken ausgebaut sind und dass Rotweine zumindest 12 Volumsprozent Alkohol aufweisen müssen.
Den Sinneswandel der Winzer erklärt Payr so: „In der öffentlichen Wahrnehmung ist Carnuntum alles – wir sind für Topqualität und für Sortenvielfalt bekannt, aber eine fixe Assoziation mit bestimmten Sorten fehlte uns bisher.“ Darum gehe man nun dazu über, die Leitsorten der Region in die Auslage zu stellen.
Wie sich zeigte, sind das auch die Sorten, die in den vergangenen 15 Jahren am meisten ausgesetzt wurden. Internationale Sorten wie Merlot oder Cabernet Sauvignon seien dagegen kaum mehr ausgepflanzt worden, sagt Payr. Dafür fehle der Bedarf im Verkauf.
Etablierte Marken
In Zukunft darf also nur mehr bei besagten fünf Sorten „Carnuntum DAC“ auf dem Rückenetikett stehen. (Die restlichen Weine weisen das Bundesland als Herkunft aus.) Und nur bei den DAC-Weinen ist eine Riedenangabe zulässig.
Dass das bekannten Weinen aus Carnuntum, die nun nicht als gebietstypisch ausgewiesen werden, schadet, glaubt Payr nicht. Als Beispiel nennt er den weit über die Regionsgrenzen hinaus bekannten Gelben Muskateller von Franz Taferner oder den Pinot Noir von Gerhard Markowitsch. „Solche Weine verkaufen sich unabhängig von der Herkunft, weil sie als Marken etabliert sind.“ Und auch den "Rubin Carnuntum"-Zweigelt wird es weiterhin geben.
Das nächste DAC-Gebiet ist übrigens schon absehbar. Wie berichtet, hat die Wachau den Status beantragt. 2019 dürfte sich das zwar nicht mehr ausgehen, bis 2020 sollte es aber so weit sein.
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