Waldbrand an der Wiener Stadtgrenze kilometerweit sichtbar

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Wegen der Trockenheit sind bereits in allen 20 Bezirken in NÖ Waldbrandverordnungen in Kraft. Es drohen Geldstrafen von über 7.000 Euro.

Die enorme Trockenheit durch die Hitze der vergangenen Wochen führt in Niederösterreich zu einem immer größeren Waldbrandrisiko. Nur ein Funke reicht und große Flächen in der Natur stehen binnen kurzer Zeit in Flammen.

Zu einem Großeinsatz wegen eines Wald- und Flurbrandes ist es Sonntagnachmittag zwischen Gerasdorf und Seyring (Bezirk Korneuburg) an der Wiener Stadtgrenze gekommen. "An der Brünner Straße brennt im Bereich der dortigen Hubertuskapelle eine sehr große Fläche. Derzeit sind acht Feuerwehren aus Niederösterreich und die Wiener Berufsfeuerwehr im Einsatz", erklärt ein Verantwortlicher der Feuerwehr-Bezirksalarmzentrale in Stockerau.

Die Helfer wurden kurz vor 14.30 Uhr verständigt. Anrufer, die auf der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) unterwegs waren, hatten laut Bezirksalarmzentrale den Brand nahe der Wiener Stadtgrenze bemerkt.

Waldbrand an der Wiener Stadtgrenze kilometerweit sichtbar

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Insgesamt stand laut Feuerwehr eine Fläche in der Größe von 20 bis 25 Hektar in Brand. Teilweise waren auch schon Gebäude von den Flammen bedroht, erklärt ein Feuerwehrsprecher. Umgehend wurde mit den Schutz- und Löschmaßnahmen begonnen.

Über 160 Einsatzkräfte waren Sonntagnachmittag mit der Brandbekämpfung beschäftigt.

Waldbrand an der Wiener Stadtgrenze kilometerweit sichtbar

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Waldbrand an der Wiener Stadtgrenze kilometerweit sichtbar

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Bereits am Samstag war es im Bezirk Horn zu einem Großbrand auf einer landwirtschaftlichen Fläche gekommen. Sechs Hektar fruchtbare Felder wurden von dem Feuer vernichtet.

Rauchen und Grillen verboten

In Niederösterreich sind bereits für alle 20 Bezirke Waldbrandverordnungen erlassen worden. Das bedeutet, dass in den entsprechenden Gebieten bzw. deren Gefährdungsbereich jegliches Entzünden von Feuer - also etwa auch das Grillen - sowie das Rauchen strengstens untersagt ist.

Wer sich nicht an die Verordnung hält, dem drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

➤ Mehr dazu: Waldbrand-Management für 108 Gemeinden

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