Wachsoldat erschossen: Es war Notwehr und kein Mord

Wachsoldat erschossen: Es war Notwehr und kein Mord
Schießgutachten bestätigt Version des Vorgesetzten. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren gegen den Vizeleutnant eingestellt.

Der tödliche Zwischenfall in der Jagdkommandokaserne in Wiener Neustadt vom 6. Jänner gilt als geklärt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren wegen Mordverdachts gegen den 54-jährigen Vizeleutnant eingestellt, erklärt die Sprecherin Silke Pernsteiner.

Laut Pernsteiner bestätigen die bisherigen Ermittlungen und final das Schießgutachten des Bundeskriminalamtes die Aussagen des diensthabenden OvT (Offizier vom Tag). Der Vorgesetzte hat in reiner Notwehr auf den 20-jährigen Wachsoldaten Konstantin D. gefeuert und diesen dabei tödlich in die Brust getroffen.

Der Rekrut hatte im Zuge eines heftigen Streits den OvT mit dem Gewehrlauf niedergeschlagen und das Sturmgewehr auf ihn angelegt. Der Vizeleutnant ging zu Boden. Als der 20-jährige Rekrut versuchte, ihm die Dienstpistole 80 (Glock 17) zu entreißen, habe der Vizeleutnant abgedrückt. Das deckt sich mit dem Schießgutachten und dem Obduktionsergebnis, bestätigt Pernsteiner auf Anfrage.

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