Verhindertes Swift-Attentat: Berufungen gegen die Urteile
Beran A. vor dem Prozess in Wiener Neustadt.
Der Prozess nach einem verhinderten Terroranschlag auf ein Konzert von US-Superstar Taylor Swift im August in Wien geht in die nächste Runde. Sowohl die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als Vertreter der Anklage, als auch die Verteidiger der beiden Verurteilten, Beran A. und Arda K., haben Berufung gegen die Urteile am Landesgericht Wiener Neustadt eingelegt.
Beran A. (21) war für den geplanten Anschlag verurteilt worden. Er und sein gleichaltriger Mitangeklagter wurden außerdem wegen Beitrags zum Mordversuch schuldig gesprochen. Die Urteile lauten 15 und zwölf Jahre Haft.
Die Anwälte der beiden meldeten nun Nichtigkeitsbeschwerde bzw. Berufung gegen die Strafhöhe an. Auch die Staatsanwaltschaft erhob Einspruch. Daher wird nun der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile prüfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien überprüft die Strafhöhe.
Verurteilte bleiben in Wiener Neustadt
Bis zum Vorliegen dieser Entscheidung bleiben die beiden Verurteilten in der Justizanstalt (JA) Wiener Neustadt vermutlich in Einzelhaft. Sie werden nicht in die JA Josefstadt nach Wien zurück überstellt. Erst nach Rechtskraft ihrer Urteile sollen sie in eine geeignet erscheinende Vollzugsanstalt verlegt werden. In Wiener Neustadt werden sie psychologisch und von Mitarbeitern einer Deradikalisierungsstelle betreut und regelmäßig von ihren Familien besucht. „In der Strafhaft wird es dann wichtig sein, dass man ihnen Perspektiven gibt“, erklärte Anna Mair, Verteidigerin von Beran A., gegenüber der APA.
Beran A. „für handwerklichen Beruf geeignet“
Ihrem Mandanten sei klar, dass er einige Jahre im Gefängnis vor sich habe: „Aber wenn er rauskommt, ist er noch immer ein junger Mann.“ Daher sei es wichtig, dass man ihm im Gefängnis die Möglichkeit einer Berufsausbildung gibt: „Er wäre für einen handwerklichen Beruf geeignet.“ Von essenzieller Bedeutung sei, „dass man ihn in Haft nicht allein mit seinen Gedanken lässt“, so Mair.
Seit seiner Festnahme am 7. August 2024 durchläuft Beran A. ein Deradikalisierungsprogramm, das er laut seiner Rechtsvertreterin auch annimmt. „Er hat seine damalige Einstellung geändert und sehr viele seiner Ansichten überdacht“, sagte Mair. Das Thema Religion spiele insofern keine Rolle mehr, als er „erkannt hat, dass er damals keine Religion gelebt hat, sondern eine Ideologie.“ Vom Gedankengut der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) habe sich Beran A. distanziert.
Dasselbe gilt für Arda K., versicherte sein Verteidiger David Jodlbauer.
Dreiköpfige anschlagsbereite Terror-Zelle
Laut den nicht rechtskräftigen Urteilen hatten sich Arda K. und Beran A. über den gemeinsamen Bekannten Hasan E. dem IS zugewandt und waren im Herbst 2023 dermaßen radikalisiert, dass sie drei zeitgleiche Anschläge in Istanbul, Dubai und Mekka für den 11. März 2024 planten. Während Beran A. und Arda K. unverrichteter Dinge aus Dubai bzw. Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. in Mekka mehrere Sicherheitsbeamte nieder.
A. verfolgte nach seiner Rückkehr in Österreich weiterhin terroristische Absichten. Laut Urteil wollte er nach vergeblichen Versuchen, an Schusswaffen zu kommen bzw. Sprengstoff herzustellen, mit einem Auto in eine Menschenmenge vor dem Ernst-Happel-Stadion rasen, um möglichst viele Swift-Fans zu töten.
"Von IS losgesagt"
Arda K. verhielt sich demgegenüber ruhig. Er wurde erst im April 2025 im Zuge der Erhebungen gegen Beran A. festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er „längst wieder ein weltliches Leben geführt und sich von IS-Inhalten losgesagt“, sagte sein Rechtsvertreter im Gespräch mit der APA.
In Haft wird Arda K. von der Deradikalisierungsstelle Derad betreut, berichtete Verteidiger Jodlbauer: „Mein Gefühl ist, dass er das gut annimmt und diese Inhalte bei ihm auf fruchtbaren Boden fallen.“ Er gehe davon aus, „dass er derzeit nicht mehr gefährlich ist.“ Arda K. sei „erleichtert, dass das Verfahren vorbei ist“, er schaue jetzt in die Zukunft. „Er will so schnell es geht die Matura nachmachen. Und dann wird er etwas Kaufmännisches studieren“, erklärte Jodlbauer.
Kommentare