Vergewaltigungs-Vorwurf: Warum Asylwerber (15) auf freiem Fuß ist

Das tote Kind lag laut Polizei in einem Gebüsch
Die Justiz nimmt Stellung zu den Vorwürfen der Untätigkeit im Fall eines jugendlichen Afghanen.

Für heftige Reaktionen sorgt der Fall eines 15-jährigen Afghanen aus dem Bezirk Mödling, der sich trotz des Verdachts mehrere Sittlichkeitsdelikte auf freiem Fuß befindet. Nach vier Anzeigen gegen den jungen Mann, drei davon wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung, geht Niederösterreichs FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer mit dem Justizministerium hart ins Gericht. Der Vorwurf lautet, dass die Behörden bei dem amtsbekannten Jugendlichen seit Monaten tatenlos zusehen ohne Maßnahmen zu ergreifen.

PK FPÖ NIEDERÖSTERREICH "DER NIKOLO DARF NICHT STERBEN!: LANDBAUER

Udo Landbauer

Am Dienstag reagierte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf die Anschuldigungen und erläuterte die Fakten. Im vergangenen Juli hatte eine psychisch beeinträchtige 17-Jährige Anzeige erstattet, von dem Afghanen sexuell missbraucht worden zu sein. Auf Grund der widersprüchlichen Angaben des schwer beeinträchtigen Mädchens wurde das Verfahren aber eingestellt, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erich Habitzl.

Justiz ermittelt erneut

In einem weiteren Fall der Körperverletzung unter Asylwerbern war der Beschuldigte jünger als 14 Jahre und daher strafunmündig. Im Oktober 2018 wurde der 15-Jährige wegen sexueller Belästigung angezeigt, weil er in seiner Schule in Mödling einem Burschen in den Schritt seiner Jeans gegriffen haben soll. „Es handelt sich dabei aber um ein Delikt in der Zuständigkeit des Bezirksgerichts, bei dem eine U-Haft für einen Jugendlichen unzulässig ist“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erich Habitzl.

Seit wenigen Tagen ermittelt die Justiz erneut gegen den Burschen. Ein damals 13-jähriges Mädchen zeigte an, von dem Afghanen im März 2018 in einem Parkdeck vergewaltigt worden zu sein. Da keine Spuren gesichert werden konnten und der Fall fast ein Jahr zurück liegt, gäbe es laut dem Staatsanwalt keine dringenden Haftgründe. Außerdem sei der Beschuldigte für die Polizei erreichbar. Es gebe keine Anzeichen, dass er flüchte oder untertauche, sagt Habitzl.

Kommentare