UVP-Pflicht für geplante Abfallanlage in Theresienfeld

UVP-Pflicht für geplante Abfallanlage in Theresienfeld
Wird eine Abfallbehandlungsanlage in Theresienfeld errichtet, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet werden.

Es geht um ein 42.000 Quadratmeter großes Grundstück in Theresienfeld (Bezirk Wr. Neustadt). Wie der KURIER im Oktober berichtete, sollen bis zu 500.000 Tonnen Abfall - etwa Holzabfälle, Baumschnitt, Bauschutt oder Restmüll - pro Jahr dort in einer angedachten Abfallbehandlunsganlage zwischengelagert oder behandelt werden.

Sowohl die Bevölkerung, wie auch die Lokalpolitik wehren sich gegen dieses Projekt. Die niederösterreichische Landesregierung hat nun entschieden, dass für die Umsetzung dieses Projekts eine UVP-Pflicht besteht.

Konkret heißt das: "Der Bauherr hat nun drei Möglichkeiten: entweder er leitet eine Umweltverträglichkeitsprüfung ein oder er baut die Anlage in einer kleineren Form oder gar nicht", sagte Roman Markhart, ein Sprecher der niederösterreichischen Landesregierung. Bei der jetzigen Größe und Abfalllast des Projekts müsse auf jeden Fall eine Prüfung stattfinden.

UVP-Pflicht für geplante Abfallanlage in Theresienfeld

Der geplante Standort für die Abfallbehandlungsanlage in Theresienfeld

"Beim vorliegenden Projekt werden die möglichen Gefährdungen für Boden, Grundwasser und Luft in einem allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren genau zu untersuchen sein. Die Stadt Wiener Neustadt wird sich, wenn notwendig, in diesem Verfahren ebenfalls aktiv einbringen. Durch in der Vergangenheit liegende Ereignisse rund um Deponien ist die Bevölkerung in der Region sehr sensibel, deshalb ist bei derartigen Anlagen eine besondere Vorsicht geboten", hielt Klaus Schneeberger, Bürgermeister von Wr. Neustadt (ÖVP) fest.

Der Projektwerber, Günter Knautz, lässt diese Entscheidung der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch unkommentiert: "Ich muss mich erst abstimmen. Im Moment kann ich dazu noch nichts sagen", sagte er auf KURIER-Nachfrage.

 

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