Unmut über Wintersperre am Radhighway

Noch gesperrter Radweg sorgt für Unverständnis, hat aber sicherheitstechnische Gründe
Radler müssen warten bis Geologe nach dem Winterfrost am Ybbstalradweg die Steinschlaggefahr kontrolliert hat

Eine schnee- und eisfreie Strecke, dazu  mehrere sonnige, frühlingshafte Tage, lassen im Ybbstal Ungeduld aufkommen. Die offenbar noch etliche Wochen geltende Wintersperre des Ybbstalradwegs sorgt für Unverständnis. „Es kann nicht sein, dass gerade in der jetzigen Situation auch die Radwege noch in Wintersperre liegen“, kritisiert der Mostviertler Nationalrat Alois Schroll, SPÖ, und fordert eine Öffnung.

Angebliche Ankündigungen, dass die Sperre der 55 Kilometer langen Bikerstrecke bis 30. April aufrecht sein soll, sehen Schroll und der Scheibbser SPÖ-Bezirksobmann Andreas Danner nicht ein.  Sollten Instandhaltungsarbeiten notwendig sein, dann sollen diese rasch abgewickelt werden, damit die  Route so bald wie möglich genutzt werden kann, appellieren sie.

Sicherheit

Für Andreas Hanger, ÖVP-Nationalrat und Obmann des Verbands der Ybbstalradweggemeinden, ein durchaus legitimer Wunsch. Doch einfach die Sperr-Schilder abzumontieren, um den Pedalrittern grünes Licht zu signalisieren, ist nicht möglich. „Vor dem Saisonstart müssen sowohl ein Ziviltechniker als auch ein Geologe die Strecke kontrollieren und freigeben“, sagt Hanger. Derzeit habe man den 15. April als Öffnungstermin im Visier. „Es wäre auch mein Wunsch, die Strecke ganz rasch zu öffnen, die Menschen sehnen sich aufgrund der Corona-Maßnahmen nach Bewegung in der Natur. Allerdings ist vor allem die geologische Begutachtung mancher felsiger Streckenabschnitte sehr sensibel“, sagt Hanger. Kommen nach der Kontrolle des Geologen weitere Frostnächte, könnten weitere Steine gelockert werden und eine Gefahr für die Sportler darstellen. Gerade das Gebiet des Ofenlochs bei Opponitz war schon zu Zeiten der Ybbstalbahn, die früher auf der jetzigen Radtrasse unterwegs war, eine Gefahrenstelle, erklärt Hanger. Er kündigt eine sichere und zügige Abwicklung an. Für die Gemeinden als Erhalter des Radwegs, gäbe es in Haftungsfragen allerdings wenig Spielraum.

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