Umstrittenes Zitronensäurewerk: VwGH hat Mängel bei Genehmigung festgestellt

Jungbunzlauer plant Fabrik für Zitronensäure im Bezirk Melk
Riesige Fabrik an der Donau im Bezirk Melk wird seit Jahren von Gegnern torpediert. Höchstgericht hob den Entscheid zur UVP-Genehmigung auf.

Eine Bürgerinitiative und andere Kritiker kämpfen seit Jahren gegen ein geplantes Werk für Zitronensäure bei Zelking-Matzleinsdorf im Bezirk Melk. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun die vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte UVP-Genehmigung für die Fabrik der Jungbunzlauer Austria AG aufgehoben. Der VwGH ortet Mängel bei der bisher erteilten Genehmigung. Mandanten der List Rechtsanwalts GmbH und die Bürgerinitiative „Ritter der Au“ hatten Rechtsmittel gegen die BVwG-Entscheidung erhoben. Es müsse nun zwingend eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, teilte die Kanzlei am Dienstag mit.

Ende 2020 war mit einem positiven Bescheid für die Errichtung des umstrittenen Werks für Zitronensäure an der Donau die öffentliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Landes NÖ abgeschlossen. Die Kritiker hatten allerdings sofort angekündigt einen Einspruch einzulegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zunächst die Genehmigung der UVP bestätigt. Diese Erkenntnis wurde nun allerdings wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Geortet wurde unter anderem eine „mangelhafte“ Begründung des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Erkenntnis hat aufschiebende Wirkung, es dürfe daher vorerst keine Bautätigkeit gesetzt werden. Kritiker des Projekts in der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel. Der CO2-Ausstoß sei in dem bisherigen Verfahren noch nicht ausreichend geprüft worden, hieß es in der Aussendung. Die UVP-Genehmigung wurde 2019 beantragt und im November 2020 von der niederösterreichischen Landesregierung erteilt, das BVwG-Erkenntnis stammt vom 2. November 2021.

Politstreit

Das Verfahren wird nun vor dem BVwG fortgesetzt. Das Gericht müsse nun eine mündliche Verhandlung zu einzelnen Fachbereichen wie Lärm und Luft durchführen, in der auch Gutachten erörtert werden müssten, hieß es von der List Rechtsanwalts GmbH. Die Grüne Landessprecherin und Klubobfrau Helga Krismer zeigte sich erfreut über das VwGH-Erkenntnis: „Der Rechtsstaat funktioniert, wenn in Niederösterreich bei Umweltverfahren schlampig gearbeitet wird. Sowohl die Klimaschädlichkeit des Projektes wie auch das Vorbringen der Bürgerinitiative wurden nicht ausreichend beachtet“, teilte sie in einer Aussendung mit.

Die Volkspartei Niederösterreich betonte in einer Aussendung, dass im VwGH-Erkenntnis nicht die inhaltliche Entscheidung des Landes kritisiert worden sei, sondern das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes. „Deshalb muss Krismer ihre Kritik in Wirklichkeit nicht an das Land, sondern an das BVwG richten“, sagte der Sprecher für Naturschutz und Umwelt der ÖVP NÖ, Josef Edlinger. „Wenn Krismer von Rechtsstaatlichkeit spricht, sollte sie zuallererst ihre eigene Ministerin an der Nase nehmen.“

Leonore Gewessler halte „wissentlich Gesetze, die der Nationalrat beschlossen hat, nicht ein. Damit muss die Bevölkerung weiter auf wichtige Entlastungsstraßen warten.“

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