Positiver UVP-Bescheid für Zitronensäurefabrik

Jungbunzlauer plant Fabrik für Zitronensäure im Bezirk Melk
Die Umweltbehörde erteilt dem Bau der geplanten Fabrik des Schweizer Jungbunzlauer-Konzerns die Genehmigung mit Auflagen. Bürgerinitiative will Einspruch eheben

Mit einem positiven Bescheid für die Errichtung eines umstrittenen Werks für Zitronensäure bei Zelking-Matzleinsdorf im Bezirk Melk wurde die öffentliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Landes NÖ abgeschlossen. Der Behördenbescheid wird mit dem heutigen Tag auf https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/Umweltrecht_aktuell veröffentlicht.

Die öffentliche UVP-Verhandlung wurde im Oktober trotz massiver Kritik der Bürgerinitiative "Ritter der Au" in der Messehalle Wieselburg abgehalten. Man brachte die Ansteckungsgefahr wegen der Corona-Pandemie ins Treffen. Der Bescheid schreibt dem Schweizer Konzern Jungbunzlauer über 300 Auflagen vor. Grundsätzlich wird der Bau und der Betrieb des Werks, in dem in einer ersten Phase an die 100 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, aber als für die Region verträglich eingestuft. Gebaut soll in einem bereits gewidmeten Bauland-Industrie werden. Die Fläche liegt zu einem Großteil im Ortsteil Bergern in der Gemeinde Matzleinsdorf-Zelking, aber auch die Gemeinde Leiben ist betroffen. Für etliche Bereiche, die von den Gegnern als besonders sensibel und gefährdet beschrieben wurden, ergeben sich für die Behörde geringfügige Belastungen. Dazu gehören Wohlbedinden und Lebensumfeld, sowie Erholung und Freizeit für die Bewohner benachbarter Siedlungen, biologische Vielfalt oder Oberflächenwasser. Bei der Nutzung des Wassers der Donau als Kühlwassr werden geringfügige Auswirkungen erwartet. Für Sach- und Kulturgüter der Region, Luft und Klima oder Gewässerökologie ergeben sich durch den geplanten Betrieb keine verbleibenen Auswirkungen, heißt es in einer Zusammenfassung im Bescheid.

Belastungen

Vetretbare Belastungen verbleiben laut Behörde für das Landschaftsbild, weil ja die Fabrik in ein Augebiet gebaut werden soll. An Ausgleichsmaßnahmen sind deshalb unter anderem Ersatzaufforstungen in einem Ausmaß von 2,2 Hektar vorgeschieben. Im Verfahren brachten Umweltschützer auch vor, dass der im Gebiet heimische Kiebitz durch den Betrieb vertrieben werden könnte. Es werden Maßnahmen vorgeschrieben um den Kiebitz als Brutvogel im Projektgebiet zu halten, heißt es seitens der Behörde.

Weil es gegen das Projekt massive Widerstände der Bürgerinitiative gibt, wird erwartet, dass durch deren Einspruch der Bundesverwaltungsgerichtshof um einen Entscheid angerufen wird. Die Obfrau der BI, Karin Selhofer, kündigte auf der Homepage der Initiative auch bereits entsprechende Schritte an. Akutell läuft auch eine Internetpetition gegen den Industriebau, die 3.251 Unterschriften vorweist.  

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