Tragödie auf der Südbahn: Jugendaufsicht war machtlos
Es waren vor allem Frauenmorde und Taten von amtsbekannten Gewalttätern, die in der Vergangenheit oft schwere Pannen der Kontrollbehörden wie Jugendaufsicht oder Justiz ans Licht brachten.
Im Fall von Alex V. ist es anders. Der 38-Jährige hat das Leben seiner sechsjährigen Tochter auf dem Gewissen. Er warf sich am 12. Jänner mit dem Kind am Arm im Bezirk Wiener Neustadt vor einen Zug. Er war ein amtsbekannter und vorbestrafter Gewalttäter. Wie die Ermittlungen zeigen, bietet selbst ein engmaschiges Gewaltschutznetz aus Polizei, Justiz, Wohlfahrt und Bewährungshilfe keine 100-prozentige Sicherheit. Manchesmal sind auch die Behörden machtlos.
Auch Sohn in den Tod mitnehmen
Nach der Tragödie sind die polizeilichen Ermittlungen wegen Mordes und Selbstmordes abgeschlossen. Und sie haben Schockierendes zu Tage gebracht. Denn der 38-Jährige wollte anscheinend nicht nur das Leben seiner Tochter und sein eigenes auslöschen: Er hat auch versucht, seinen 13-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung mitzunehmen.
Mit Anrufen und Whatsapps wollte er den Buben an dem verhängnisvollen Abend dazu überreden, die Nacht bei ihm zu verbringen, weiß die Polizei. Das Kind blieb aber bei seiner Mutter.
Im Fall des 38-Jährigen begann sich die Gewaltspirale schon zwei Jahre nach der Geburt der Tochter zu drehen. Im Oktober 2017 wurde der gebürtige Ungar zum ersten Mal gegen seine Lebensgefährtin handgreiflich. Es kam zu einer Wegweisung, 2018 wurde er dafür am Bezirksgericht Neunkirchen zu drei Monaten bedingter Haft wegen Körperverletzung verurteilt.
Gleich nach dem Vorfall wurde 2017 die Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen und parallel dazu das Kinderschutzzentrum Möwe eingeschalten. Wie es von Seiten der Behörde heißt, führte die BH eine „sozialpädagogische Intensivbetreuung“ mit regelmäßigen Familiensitzungen durch. Die Wohlfahrt sah die Sicherheit von Elena und ihrer älteren Halbschwester, die einen anderen Vater hat, gefährdet. „Ziel ist es, dass die Kinder vor Gewalt geschützt aufwachsen können“, heißt es dazu im Akt.
Betretungs- und Annäherungsverbot
Die Betreuung erfolgte durchgehend. Doch die Probleme wurden mehr. Alex V. hatte laut Unterlagen eine „auffällige Persönlichkeitsstruktur“. Er verkaufte ein geerbtes Haus samt Grundstück und verspielte das Vermögen beim Pokern und bei Online-Wetten. Jobs fand er nur als Gelegenheitsarbeiter.
Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.
Das neue österreichische Suizidpräventionsportal www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahestehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.
Unter dem Vorwand, eine Therapie zu machen, erschlich er sich immer wieder das Vertrauen seiner Partnerin. 2021 eskalierte die Lage erneut. Die Kindsmutter erstattete im Juli Anzeige, weil Alex V. sie attackiert und mit dem Tod der gemeinsamen Tochter bedroht hatte. „Ich werde mich vor den Zug werfen und unsere Tochter mitnehmen“, heißt es dazu im Akt der Polizeiinspektion Ternitz (Bezirk Neunkirchen). Wieder kam es zu einem Betretungs- und Annäherungsverbot.
Gewaltschutz-Paket
Die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung, die die Regierung im Zuge des Gewaltschutz-Pakets genau für solche Fälle eingeführt hat, kam um zwei Monate zu spät. Sie trat erst am 1. September in Kraft. „Damit hätten wir die Möglichkeit gehabt, in einer kritischen Phase sofort die Arbeit mit dem Klienten aufzunehmen“, erklärt Alexander Grohs vom Bewährungshilfe-Verein Neustart.
Der rasche Kontakt nach Gewaltausbrüchen oder Gewaltandrohungen sei vor allem psychologisch besonders wichtig. „Den besten Zugang zum Gefährder hat man direkt nach dem Zwischenfall“, sagt Grohs. In der Erstphase seien die Einsicht und Reue am größten.
Zu Psychotherapie verurteilt
Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zu spät kam, gab es dennoch Konsequenzen: Der 38-Jährige wurde am 15. November am Landesgericht Wiener Neustadt wegen mehrfach schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zu zwölf Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe verurteilt. Damit ging eine gerichtliche Weisung auf Bewährungshilfe und verpflichtende Psychotherapie einher. Zum Kontakt mit dem Bewährungshelfer kam es aus terminlichen Gründen aber nicht mehr.
Um zumindest die finanzielle Not nach der Tragödie zu lindern, wurde mit Unterstützung der Stadt Gloggnitz eine Spenden- und Hilfsaktion für die Familie ins Leben gerufen. Spendenkonto: Erste Bank und Sparkasse Neunkirchen, IBAN AT41 2024 1050 2543 0454
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