Neue Details zur Tragödie auf der Südbahn

Neue Details zur Tragödie auf der Südbahn
Bereits im Herbst wurde gegen den Familienvater Anklage erhoben. Im Prozess wurde der verurteilt.

Dieser Artikel wurde am 13. Jänner um 11:00 Uhr aktualisiert.

Im Juli 2021 saß Alex V. auf der Polizeiinspektion Ternitz im Bezirk Neunkirchen. „Ich werde mich vor den Zug werfen und unsere Tochter mitnehmen“. Wegen dieser Drohgebärde gegen seine Ex-Lebenspartnerin am 18. Juli 2021 lief gegen den Maler ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung und Nötigung. Das Paar hat zwei Kinder, lebte aber nach Differenzen getrennt.

Verurteilung im Herbst

Entgegen erster Meldungen hatte der Ausraster des 38-Jährigen sogar ein gerichtliches Nachspiel. Wie Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Donnerstag gegenüber dem KURIER bestätigt, wurde im Herbst gegen den Familienvater Anklage erhoben. Am 15. November wurde er in einem Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt wegen mehrfach schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zu 12 Monaten bedingter Haft und 720 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt, erklärt Gerichtssprecherin Birgit Borns.

Der wesentliche Anklagevorwurf lautete: "Nötigung der Ex-Lebensgefährtin zur Fortsetzung der Lebensgemeinschaft durch Drohung mit der Veröffentlichung von Nacktfotos und dem Tod der Tochter." Der Tatzeitraum reichte von 2014 bis August 2021.

Laut Borns erging mit der Verurteilung auch eine gerichtliche Weisung auf Bewährungshilfe und verpflichtende Psychotherapie einher. "Ein Bewährungshelfer wurde bereits bestellt", so Borns.

Neue Details zur Tragödie auf der Südbahn

Staatsanwalt Erich Habitzl

Sechs Monate später machte der Familienvater seine Ankündigung tatsächlich wahr. In der Nacht auf Mittwoch kam es auf der Südbahn im Bezirk Wiener Neustadt zur Schreckenstat.

Laut den Ermittlungen war der 38-Jährige mit dem Kind alleine. Wenige Minuten vor der Tat soll der Mann der Mutter des Mädchens und seiner eigenen Mutter diverse Nachrichten per Mail und WhatsApp gesendet haben. Diese passen laut Ermittlern ins Bild von Mord und Suizid.

An der Volksschule des Kindes war am Mittwoch das Kriseninterventionsteam, auch die Angehörigen wurden betreut.

Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.

Das neue österreichische Suizidpräventionsportal 
www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahestehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.

Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

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