Toter Häftling: Überstellung ohne medizinische Begleitung
Der Mann war in der JA Hirtenberg untergebracht.
Im Fall rund um den Tod eines Häftlings der niederösterreichischen Justizanstalt (JA) Hirtenberg im Bezirk Baden hat die Wochenzeitung Falter anonym mit einem Beamten gesprochen, der bei dem Einsatz dabei war. Er berichtete, dass die Häftlingsüberstellung ohne medizinische Begleitung erfolgt sei.
Es sei kein Arzt dabei gewesen bzw. keine sedierenden Medikamente verabreicht worden. Die Amtshandlung sei "zu vollziehen" gewesen. Die Order dazu kam vom Kommandanten: "Bringts ihn weg." Aufgrund seines psychischen Zustandes hätte der Mann von der JA auf die psychiatrische Abteilung einer Krankenanstalt gebracht werden sollen.
Keine Schulungen?
Der Beamte erzählte, dass er und seine Kollegen im Umgang mit Psychosen nicht geschult seien. "So etwas können wir nicht", sagte er dem Falter. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) habe bereits nach Bekanntwerden des Falls allerdings darauf verwiesen, dass es Schulungen und Fortbildungen für Justizwachebeamte zum Umgang mit psychisch Kranken gäbe.
"Von Anfang an" sei sie tätig geworden, um Verbesserungen "vor allem in Bezug auf die gesundheitliche und psychiatrische Versorgung in den Haftanstalten" einzuleiten, sagte sie Ende Jänner Ö1.
Der Häftling hätte gar nicht erst von der Justizanstalt Stein nach Hirtenberg verlegt werden sollen, schilderte der Beamte dem Falter, weil das Gefängnis über kein Anstaltsspital verfügt. Das Gefängnis würde dennoch seit Jahren zunehmend mit schwer psychisch kranken Insassen belegt.
Nur stundenweise verfügbar
Ärzte und Psychiater seien nicht dauerhaft dort und nur stundenweise bzw. auf Zuruf verfügbar. Die psychische Erkrankung des Häftlings wurde aber erst in Hirtenberg festgestellt und deshalb die Überstellung in die Psychiatrie angeordnet.
Zunächst hätte der völlig verwirrte Mann aber in eine unmöblierte Zelle gebracht werden sollen, allerdings war er in einem Haftraum mit Betonbett und Tisch untergebracht.
Seit 2023 wurde seitens der Volksanwaltschaft explizit vor Mängeln in besonders gesicherten Hafträumen in der JA Hirtenberg gewarnt und angeregt, dass keine Betonbetten, sondern gefahrenfreie Sitz- und Liegequader aus Hartschaum in der Zelle sein sollen.
Verletzung nicht gesehen
"Es ist Sache der Justizanstalt, dafür zu sorgen. Und das ist in diesem Fall bedauerlicherweise nicht geschehen", sagte Sporrer am Dienstagabend der ZiB 2. Denn im Zuge des Einsatzes knallte der Insasse nun mit dem Kopf auf das Betonbett. Auf die Frage des Falter, warum die Amtshandlung danach nicht abgebrochen wurde, meinte der Beamte, dass er und seine Kollegen die Verletzung am Kopf nicht gesehen hätten. Das im Akt dokumentierte Blut soll aus dem Mund gekommen sein.
Der psychisch kranke Insasse der JA Hirtenberg war am 3. Dezember 2025 an Verletzungen gestorben, die ihm im Vorfeld des Häftlingstransports zugefügt wurden. Der Mann hätte in der Isolationszelle einer medizinischen Kontrolle unterzogen werden sollen. Anschließend sollte er in das psychiatrische Krankenhaus überstellt werden.
In der Zelle eskalierte die Situation, der laut Justizwache aggressive Häftling wurde mehrfach geschlagen und soll zu Boden bzw. mit dem Kopf gegen das Betonbett gestürzt sein. Der Mann erlag in den Abendstunden im Krankenhaus Eisenstadt seinen schweren Verletzungen.
Ermittlungen gegen Beamte
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt in diesem Zusammenhang mittlerweile gegen zwölf Justizwachebeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung. Die Beschuldigten wurden vorerst nicht außer Dienst gestellt, aber von Einsatz- und Kommandofunktionen abgezogen.
Ein interner, der Generaldirektion für den Strafvollzug seit vergangenem Freitag vorliegender Untersuchungsbericht führte dazu, dass gegen zwei weitere Beamte Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Einer der beiden wurde suspendiert.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will nun das Strafvollzugssystem auf systemische Mängel mit psychisch beeinträchtigten Personen untersuchen, die im herkömmlichen Strafvollzug oder in so genannten forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ) untergebracht sind.
Eine von ihr eingesetzte fünfköpfige Kommission aus namhaften Expertinnen und Experten soll bis Ende Juni ihre Ergebnisse in einem Abschlussbericht vorlegen.
Kommentare