Toter Flüchtlingsbub: Die Behörde sah "Gefährdungslage"

Die Diakonie stellte beim Bezirksgericht eine Anfrage zur Obsorgeübertragung
Diakonie wollte, dass das Jugendamt die Obsorge des Bruders mit Down-Syndrom übernimmt.

Im Falle des elfjährigen Buben aus Afghanistan, der sich vor zehn Tagen das Leben genommen hat, treten nun weitere Details zu Tage. Demnach hat die Bezirksbehörde sehr wohl eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht für dessen neunjährigen Bruder mit Down-Syndrom festgestellt. Eine Gefährdungssituation, die alle sechs Kinder der Familie treffe, erkannte sie allerdings nicht.

Wie der Falter berichtet, wollte die Diakonie – als Betreiber der Flüchtlingsunterkunft, in der der Bub wohnte – dass das Jugendamt die Obsorge für den behinderten neunjährigen Bruder übernimmt. Sie stellte einen Anfrage auf Übertragung der Obsorge.

Der Elfjährige lebte mit seinen sechs Geschwistern im Alter von neun bis 23 Jahren in der Flüchtlingsunterkunft der Diakonie. Die Obsorge hat der älteste Bruder (23), doch der soll mit der Aufgabe überfordert gewesen sein. Genauso wie sein elfjähriger Bruder, der am besten Deutsch gesprochen habe und deshalb Behördengänge erledigt habe und auch oft zum Dolmetschen herangezogen worden sein soll.

KURIER-Recherchen ergaben nun, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Obsorge-Anfrage der Diakonie acht Monate lang nicht bearbeitete. Konkret wurde diese im Dezember 2016 an das Bezirksgericht gestellt. Weil das Gericht aber über die Obsorge schon entschieden hatte (zugunsten des 23-jährigen Bruders) – bat es um eine Stellungnahme des Jugendamts. Mit der Antwort ließ sich die BH allerdings bis zum 17. August dieses Jahres Zeit.

In dem Schreiben, das dem KURIER vorliegt, ist die Rede von "mehreren Gefährdungsmeldungen" die den Jungen mit Down-Syndrom betreffen. Wie der KURIER berichtete, riss der Bub mehrmals von der Schule aus, fuhr ohne Begleitung nach Wien und stand einmal auch nackt auf der Straße . Es soll insgesamt zu 15 Zwischenfällen dieser Art gekommen sein, die mitunter auch in Gefährdungsmeldungen bei der Polizei mündeten.

Gefährliche Situationen

In ihrem Schreiben an das Gericht heißt es: "Diese Meldungen legten primär eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" des Obsorgeberechtigten nahe, die den Neunjährigen "in gefährliche Situationen brachte". "Immer wieder" – schreibt die BH – wurde der Bub "an öffentlichen Plätzen aufgefunden und meistens im Rahmen eines Polizeieinsatzes zurück in die Einrichtung" gebracht.

Für den Buben wurde dann ein Platz im Hort organisiert, von Oktober bis Mai 2016 wurde eine Mitarbeiterin der Familienhilfe zur Verfügung gestellt. Die BH kommt zum Schluss, dass "eine chronisch latente Gefährdungslage" bestehe, aber die rechtfertige keine Obsorgeübertragung. "Schon gar nicht ist eine Gefährdungssituation erkennbar, die alle sechs Kinder betreffen würde."

Zudem soll es Dokumente vom September 2016 geben, wonach die Behörde keine Notwendigkeit der Obsorgeübertragung sieht – unterzeichnet von BH-Chef Heinz Zimper.

Bei der BH möchte man die Entwicklungen nicht kommentieren. Zuvor hatte die Behörde jegliches Fehlverhalten zurückgewiesen. Auch beim Land NÖ will man Ermittlungsergebnissen von der Behörde und Volksanwaltschaft "nicht vorgreifen". Badens Grüne Vizebürgermeisterin und Landtagsabgeordnete Helga Krismer fordert volle Aufklärung. "In Baden versteht niemand, warum nichts getan wurde. Ein Kind hat sich umgebracht. Wie kann man sagen, hier ist kein Fehler gemacht worden."

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