Toter Flüchtlingsbub: Bruder wollte die Obsorge

Volksanwalt Kräuter will binnen drei Wochen sämtliche Infos zum Fall
Nun nimmt das Land Niederösterreich Stellung zu der Causa. Die Volksanwaltschaft drängt auf Aufklärung.

Die Betroffenheit über den Suizid eines elfjährigen Afghanen, der in Baden gelebt hatte, ist groß. Wie berichtet, hatte der Bub am Sonntag der Vorwoche versucht, sich das Leben zu nehmen. Am Montag starb er im Spital. Nun nimmt das Land Niederösterreich Stellung zu der Causa. Und auch die Volksanwaltschaft drängt auf Aufklärung.

Der Bub lebte seit Februar 2016 mit seinen sechs Geschwistern im Alter von 9 bis 23 Jahren in einem Flüchtlingsquartier für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Auch Onkel und Tante wohnten dort. Die Obsorge über die minderjährigen Geschwister übertrug die Bezirkshauptmannschaft Baden dem Ältesten. Wie ein Sprecher des zuständigen Landesrats Franz Schnabl (SPÖ) nun mitteilt, habe der 23-Jährige den Antrag auf Obsorge schon Anfang 2016 in OÖ gestellt, wo sich die Familie zunächst aufhielt. Nach der Zuteilung aller Geschwister nach Niederösterreich habe dann Ende Februar das Bezirksgericht Baden dem Antrag des 23-Jährigen stattgegeben.

Am Freitag war Kritik laut geworden, warum überhaupt ein 23-Jähriger die Obsorge für sechs Geschwister – eines davon mit Down Syndrom – erhält. Seine Geschwister hatten gemeldet, dass der 23-Jährige damit überfordert gewesen sei. Der elf Jahre alte Bub soll als Einziger so gut deutsch gesprochen haben, dass er Behördengänge absolvieren und dolmetschen konnte. Mehrmals soll es auch Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt gegeben haben – dabei ging es vor allem um den Bruder mit Trisomie 21.

Familie sei unterstützt worden

Dazu sagt das Land NÖ nun: "Laut Auskunft der Bezirksbehörde wurden alle Meldungen – insbesondere die den Minderjährigen mit Trisomie 21 betreffend – nach den geltenden Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe abgeklärt." Zusätzlich sollen der Familie Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt worden sein.

Volksanwalt Günther Kräuter, der den Fall auf Missstände in der Verwaltung prüft, setzt Behörden und Quartiergeber nun eine Frist von drei Wochen, in denen sie sämtliche Dokumente zur Verfügung stellen müssen. Üblich sind sechs Wochen. Schon im Frühjahr geriet die BH Baden in Kritik, weil einem erst 18-jährigen Afghanen die Obsorge für seine zwei krebskranken Schwestern übertragen wurde. Auf Intervention der Volksanwaltschaft wurde den Geschwistern damals eine Sozialarbeiterin zur Seite gestellt.

Kommentare