Tierschützer wollen Jagd auf den Eichelhäher stoppen

Tierschützer wollen Jagd auf den Eichelhäher stoppen
Seit 1. August ist der Eichelhäher in den meisten Bezirken Niederösterreichs zum Abschuss freigegeben. Tierschützer kämpfen dagegen an.

Er ist ein Singvogel, 32 bis 35 Zentimeter lang und vor allem durch seine blau-schwarze Musterung an der Körperseite zu erkennen. Weil der Eichelhäher aber zur Familie der Rabenvögel gehören, geht es ihm nun in Niederösterreich an den Kragen. Seit 1. August ist das Tier durch die Bezirksbehörden zum Abschuss freigegeben worden. Die Organisation Tierschutz Austria legte bei Gericht Beschwerde ein.

Das begründet man damit, dass der Eichelhäher kein jagdbares Wild sei. Es seien viel eher „unsere Verbündeten für klimafitte Wälder“ und es gäbe keinen vernünftigen Grund für die Tötung. Daher bezeichnet man bei Tierschutz Austria die Verordnung als rechtswidrig.

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Keine Einschränkung

Die Entscheidung darüber liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Eigentlich wird der Eichelhäher als Singvogelart durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. In Niederösterreich kommt es nun zur „Ausnahme von Schonvorschriften“. Daher darf der Vogel bis 15. März nächsten Jahres ohne Einschränkungen abgeschossen werden. Zu so einer Regelung darf es aber nur kommen, wenn der Abschuss dem Schutz von Wäldern oder Tieren zugutekommt. Das tue er laut Tierschützern aber nicht.

Von den Bezirkshauptmannschaften heißt es dazu, dass zu viele Eichelhäher eine Gefahr für andere Vogelarten und Kleinsäuger darstellen könnten. Beim Jagdverband NÖ verweist man auf Ausnahmeregelungen in der Vogelrichtlinie: Laut Artikel 9 sei es zulässig, Vögel zum Abschuss freizugeben, „wenn damit erhebliche Schäden an Kulturen und Wäldern abgewendet werden“

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Laut Sylvia Scherhaufer, Generalsekretärin des Jagdverbandes NÖ, sind die Eichelhäher weitverbreitete Brutvögel, denn sie würden stets ein großes Nahrungsangebot vorfinden. So würde die Vogelart „unnatürlich hohe Bestandsdichten erreichen“ – vor allem dann, wenn es im Winter zu einem hohen Zuzug aus dem Norden komme. „Daher gibt es das Erfordernis, aus ökologischen Erwägungen regulierend in die Populationen einzugreifen“, sagt Scherhaufer.

Schäden würde der Eichelhäher zum Beispiel anrichten, indem er in der Zeit der Aufzucht Gelege und Jungtiere von Singvögeln, kleine Reptilien sowie Jungtiere von Kleinsäugern, die leicht zu fangen sind, frisst. Das würde sich auf die Bestände der Beutetiere negativ auswirken.

Beweise gefordert

Vom Tierschutz Austria fordert man Belege für diese Argumente. Die NGO sieht etwa die Baumart Eiche auf die Häher angewiesen, weil die Vögel die Samen verbreiten. „Von dieser Symbiose profitieren auch wir Menschen, denn die Eiche wird bei zunehmender Hitze und Trockenheit eine immer wichtigere Rolle in unseren Wäldern spielen. Manche Forstbetriebe setzen für die Pflanzung der Eichen gezielt auf die Zusammenarbeit mit Eichelhähern“, sagt Wildbiologin Karoline Schmidt.

Beim Jagdverband sieht man das anders: Die Bejagung auf den Häher würde die Waldentwicklung sogar fördern, „weil sich dadurch alle versteckten Samen und Nüsse der erlegten Eichelhäher zu Bäumen entwickeln können“. Das Gericht wird nun klären, ob die Verordnung nach der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht aufgehoben wird.

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