Sturz von Brücke: 24-Jähriger vor Gericht

Sturz von Brücke: 24-Jähriger vor Gericht
Wegen Mordversuchs steht in Krems ein Deutscher vor dem Richter - er soll einen 21-Jährigen von der Brücke gestoßen haben.

Auf Mordversuch lautet die Anklage. Freispruch ist das Ziel des Verteidigers. Das ist die Ausgangssituation für einen Geschworenenprozess am 27. August im Landesgericht Krems. Angeklagt ist ein 24-jähriger Deutscher, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Anfang März in Krems einen 21-jährigen Studenten über ein Brückengeländer sechs Meter in die Tiefe gestoßen und dabei schwer verletzt zu haben. Er beteuert, lediglich seinem Freund zu Hilfe gekommen zu sein, der auf dem Boden lag und von anderen traktiert worden sei.

Den Angeklagten werden beim Prozess zwei Verteidiger vertreten: Der Wiener Top-Anwalt Erich Gemeiner. Seine Kanzlei vertrat erst kürzlich jenen Mann, der in Wien eine Frau vor eine U-Bahn gestoßen hat. Er arbeitet in dem Krems-Fall mit dem deutschen Kollegen Ekkart Hinney zusammen.

Während die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass der Deutsche den 21-jährigen Waldviertler hoch heben musste, damit der über das Geländer fallen konnte, ist Gemeiner vom Gegenteil überzeugt: „Es gibt keine Mordabsicht und kein Motiv dafür. Selbst für absichtliche Körperverletzung fehlen die Beweise.“

Das begründet er so: „Wir haben das im Büro ausprobiert, ein Kollege hat mich gestoßen und ich bin auch ohne zusätzliche Einwirkung über ein Hindernis in der entsprechenden Höhe gestürzt.“

Außerdem hätten Zeugen keine Person in der Nähe gesehen. „Vom Standort der Zeugen aus muss eine zweite Person mindestens in Straßenmitte gestanden haben, sonst wäre sie gesehen worden“, sagt Gemeiner.

Für die Staatsanwaltschaft sind die Beteuerungen des Angeklagten, er habe dem 21-Jährigen nur einen Stoß versetzt, unglaubwürdig. Auch habe er seinen Alkoholisierungsgrad übertrieben, um Erinnerungslücken glaubhaft zu machen. Dem Opfer geht es wieder gut.

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