Strengere Strafe für Tod von Säugling

Kindsmutter Monika Z.
Nach dem gewaltsamen Tod eines Babys in St. Pölten hat das Oberlandesgericht Wien die Strafe für die Mutter erhöht.

Mit lebenslanger Haft für einen 31-Jährigen hat in St. Pölten im vergangenen Februar der Prozess um den Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys geendet. Der Vater wurde wegen Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt. Beide Eltern wurden wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen Person schuldig gesprochen. Die Frau erhielt damals drei Jahre Haft, davon 31 Monate bedingt. Am Mittwoch ist dieses Urteil in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien deutlich erhöht worden. Die 27-jährige Mutter, Monika Z.,  muss vier Jahre unbedingt ins Gefängnis.

Der Sohn des Paares, der kleine Maximilian, wurde nur dreieinhalb Monate alt. Von seinen Eltern nicht geliebt, bekam das Baby nie eine echte Chance. In der Nacht auf den 12. Februar 2017 eskalierte die Situation. Während die Mutter des Kindes in einem Kaffeehaus in Wien mit ihren Freundinnen feierte, hatte Vater Waldemar O. die Aufsichtspflicht über das Baby.

Stunden später alarmierte der 31-Jährige die Rettungskräfte, die Maximilian ins Universitätsklinikum St. Pölten brachten. Dort kämpften die Ärzte um das Leben des Säuglings – vergebens. Es dauerte nicht lange, bis die Mediziner einen schrecklichen Verdacht hegten und deshalb sofort die Polizei verständigten. Bei Maximilian fanden sich massive Verletzungen an Armen und Beinen, Serienrippenbrüche, Prellungen und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch stumpfe Gewalteinwirkung.

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