Streit ums Radeln im Wald geht mit neuem Prozess ins Frühjahr

Mountainbiker suchen immer neue Routen
Immer mehr Biker nutzen illegal den Wald. Konflikte mit Grundbesitzern landen häufig vor Gericht. Wie demnächst in Lilienfeld.

Mancher Jäger und Grundeigentümer sehnt sich nach einer Zeit zurück, in der Wanderer und Schwammerlsucher die einzigen waren, die sie im Wald trafen. Seit immer mehr Menschen Erholung vom stressigen Alltag in der Natur suchen, bearbeiten Sportindustrie und Tourismus den neuen Markt. Sechseinhalb Millionen österreichischer Fahrräder (2010, Statistik Austria) wollen nicht nur auf Asphalt bewegt werden. Weil das Radeln im Wald aber verboten ist, nehmen Besitzstörungsklagen zu.

Die Schaffung neuer Radstrecken auf Forststraßen soll den Strom kanalisieren. Die Maßnahme geht aber laut Dietmar Gruber von der Mountainbiker-Plattform "Upmove" am Bedarf vorbei. "Weil Mountainbiker auf Wegen fahren wollen, nicht auf Schotterststraßen. Viele von ihnen wissen nicht und sehen auch nicht ein, dass angepasstes Fahren im Wald illegal sein soll."

Jagdpächter und Waldbesitzer reagieren, indem sie Radfahrer im Wald ermahnen, oder – wenn es zum Konflikt kommt – klagen.

Jüngster Fall: Jagdpächter Rudolf Gürtler hat vergangenen September wieder einmal eine Mountainbikerin in seinem Revier erwischt und verklagt sie auf Unterlassung. Am 16. März stehen einander im Bezirksgericht Lilienfeld wieder einmal Gürtlers Anwalt und "Upmove" gegenüber, an die sich angezeigte Sportler meist wenden.

"Wir haben mit dem Grundeigentümer, dem Stift Lilienfeld, eine freie Strecke vereinbart. An jeder Abzweigung, bei der man sie verlassen kann, stehen Schilder. Trotzdem ist die Frau anderswo gefahren", erklärt Gürtler.

"Die Forderung von 425 Euro ist wirklich überzogen. Und die Erklärung, die sie unterschreiben sollte, geht über das nötige Maß hinaus", hält Dietmar Gruber dagegen. Die Upmove-Anwältin bot rund 90 Euro und eine eingeschränkte Erklärung.

Tonfall

"Man kann mit uns reden. Aber der Ton des Schreibens war bestimmend", begründet Gürtlers Anwalt Walter Anzböck die Ablehnung.

"Jäger müssen Wildschäden unabhängig vom Verschulden zahlen. Durch die Radler findet das Wild weniger Rückzugsmöglichkeiten", argumentiert Gürtler, der Unterstützung durch Naturschützer einfordert.

"Jetzt fahren fast alle überall. Wenn Radeln frei wäre, könnte man Schutzzonen ausweisen", meint Gruber dazu, der sich als Vertretung von österreichweit 850.000 Mountainbikern sieht. Sie könnten nun über "Upmove" an der Diskussion mitwirken.

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