Späte Obduktion nach Bluttat in Kenia

Späte Obduktion nach Bluttat in Kenia
Nach der Absage der Staatsanwaltschaft wurde der in Nairobi vermutlich ermordete Jus-Student Franz S. doch von der Gerichtsmedizin untersucht.

Nach dem die Justiz völlig überraschend die Obduktion eines vermutlich in Kenia ermordeten Niederösterreichers untersagt hat, ist es nun doch zu einer Untersuchung durch die heimische Gerichtsmedizin gekommen. Der Leichnam des 29-jährigen Jus-Studenten Franz S. wurde am Mittwoch in Wien obduziert. Die geschockten Angehörigen und Freunde erwarten sich damit nähere Aufschlüsse über die mysteriösen Geschehnisse in Nairobi.

Der KURIER hat über den Fall berichtet: Die Leiche des aus Ebreichsdorf (NÖ) stammenden Studenten wurde im September auf einer Baustelle nahe des Flughafens Nairobi entdeckt. Franz S. absolvierte ein Praktikum bei einer Menschenrechtsorganisation in Kenia.

Obwohl viele Spuren darauf hindeuten, dass der 29-Jährige Opfer einer Bluttat geworden ist, gibt es keinerlei Informationen der Behörden in Kenia. Die Obduktion in Nairobi habe laut einem Schreiben der österreichischen Botschaft unter desaströsen Bedingungen stattgefunden und ist keineswegs mit einer Untersuchung in Europa zu vergleichen. "Als Todesursache wird lapidar ein Sturz auf großer Höhe angeführt. Das ist angeblich bei sehr vielen Obduktionen in Kenia ein Standardergebnis", erklären die Angehörigen. Dabei deutet alles darauf hin, dass der Fundort der Leiche nicht der Tatort ist, sondern der 29-Jährige dort abgelegt wurde.

Zuständigkeit

Deshalb besteht die Familie auf eine Untersuchung in Österreich. Die Eltern wollen Klarheit darüber, was ihrem geliebten Sohn schreckliches widerfahren ist. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft in Wr. Neustadt blies die bereits anberaumte Obduktion ab. Da der Tatort in Kenia liegt, muss das Verfahren auch dort geführt werden, lautete die Begründung.

Die Politik war darauf hin auf den brisanten Fall aufmerksam geworden. Der Klubobmann der nö. Volkspartei, Klaus Schneeberger, schaltete sich ein und sagte der Familie des getöteten Studenten jede Unterstützung zu. Schlussendlich kam es Mittwochnachmittag zu der geforderten gerichtsmedizinischen Obduktion. Nur die Kosten dafür müssen privat getragen werden.

Das Ergebnis, dass in den kommenden 14 Tagen erwartet wird, soll Aufschluss darüber geben, wie der 29-Jährige in Kenia tatsächlich ums Leben gekommen ist. "Wenn Fremdverschulden festgestellt wird, ist die Gerichtsmedizin verpflichtet das anzuzeigen. Dann entscheidet wieder der Staatsanwalt ob Ermittlungen geführt werden", erhoffen sich die Angehörigen das Rätsel um den Tod des Mannes zu lösen.

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