Skandal um Pflegeheim: Öffnung weiterer Gräber hat begonnen
Ein Mann in seiner rot-blauen Jacke, ein Tatort-Experte des Landeskriminalamtes Niederösterreich, steht am Rand eines Grabes und blickt hinab, während sich die Schaufel eines Mini-Baggers durchs Erdreich wühlt. Peter W. liegt hier begraben, fast genau auf den Tag vor zwei Jahren fand er hier, am Ortsfriedhof von Stössing im Bezirk St. Pölten, seine letzte Ruhestätte. W. starb im Pflegeheim Kirchstetten. Er wurde 73 Jahre alt.
Es ist bereits die dritte Exhumierung, die rund um den Kriminalfall des Pflegeheimes Kirchstetten stattfindet – und sie wird nicht die letzte gewesen sein. Wie der KURIER berichtete, werden bereits in den kommenden Tagen noch weitere Gräber geöffnet. Damit handelt es sich nach dem Massenmord der Lainzer Todesschwestern um die zweitgrößte Exhumierungswelle der Kriminalgeschichte.
Der Hintergrund ist brisant, denn die Staatsanwaltschaft St. Pölten geht dem Verdacht nach, dass Patienten des Pflegeheims St. Clementinum möglicherweise nicht nur gequält und erniedrigt wurden, sondern auch ihr Sterben beschleunigt worden sein könnte. Zumindest wurden in den sterblichen Überresten von zwei ehemaligen Heimbewohnerinnen bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung das Medikament Furosemid nachgewiesen. Das entwässernd wirkende Arzneimittel war den Frauen verabreicht worden, obwohl es dafür gar keine Verordnung gab.
Tod begünstigt
Ein Gutachter stellte in seinem Bericht schließlich fest, dass dieses Mittel den „Todeseintritt (...) erheblich begünstigt“ haben könnte. Verabreicht worden sein könnte das Medikament von fünf ehemaligen Pflegekräften des Heimes, gegen die nun schon seit zwei Jahren ermittelt wird. Sie beteuern ihre Unschuld.
Um den Fall restlos aufzuklären, lässt die St. Pöltner Staatsanwaltschaft nichts unversucht. Exhumiert werden aktuell neun Personen, die zwischen 2015 und 2018 im Heim in Kirchstetten gestorben sind. Weil durch die kurze Zeitspanne ihre sterblichen Überreste und sogar Organe noch gut erhalten sein sollen, werden nicht nur Gewebeproben entnommen. Die Gerichtssachverständigen führen eine umfassende Obduktion des gesamten Leichnams durch. Dadurch erhofft man sich ein wesentlich genaueres Ergebnis.
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