Seeadler stoppen Windkraft, weil Schutz für Vögel nicht ausreicht

Ein Gutachten sieht Gefahr für Seeadler
Rückschlag für Windpark-Projekt im Wald: Natur laut Bescheid zu stark beeinträchtigt.

Drei 200 Meter hohe Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von 126 Metern will die WEB Windenergie AG im Gemeindegebiet von Amaliendorf-Aalfang, Bezirk Gmünd, errichten. Nun hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmünd den Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung abgelehnt. Zu groß sei die Gefahr für die seltenen Seeadler, die in wenigen Kilometer Entfernung nisten.

Reaktionen

Bei der WEB gibt man sich noch zurückhaltend. "Der Bescheid ist erst eingelangt und sehr umfangreich. Wir müssen uns damit beschäftigen", sagt Pressesprecherin Beate Zöchmeister. So ist es noch ungewiss, ob das Unternehmen Einspruch erhebt.

Ganz anders der Bürgermeister von Amaliendorf-Aalfang, Gerald Schindl. Er ist enttäuscht und kritisiert auch die Vorgangsweise der Gmünder (BH): "Mit den drei Windrädern könnte man so viel Energie erzeugen, wie unsere ganze Gemeinde verbraucht. Damit wären wir rechnerisch beim Strom energieautark", sagt er. "Wenn es zehn Kilometer jenseits der Grenze ein Atomkraftwerk gibt, frage ich mich, was gefährlicher ist", meint er und kritisiert, dass die BH der Firma keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.

Der Bescheid schließt sich voll inhaltlich der Stellungnahme der Umweltanwaltschaft an. Demnach habe die Anlage, die nach Rodungen in einem bisher geschlossenen Waldgebiet entstehen soll, ungünstige Auswirkungen auf die Vogelwelt. Einerseits durch eine Störung des Rast- und Ruheraumes für durchziehende Vögel, den die Gegend um den Bruneiteich darstellt. Andererseits, weil ausreichender Schutz für Seeadler fehlt. Das Funktionieren eines Kollisionsvermeidungs-Systems, das angeblich den Rotor bremst, wenn sich ein Vogel der entsprechenden Größe annähert, sei nicht nachvollziehbar. Besonder bei Nebel und in der Dämmerung.

Die Kritik des Bürgermeisters weist Bezirkshauptmann Stefan Grusch zurück: "Der Bauwerber hatte ja Einsicht in die Eingabe der Umweltanwaltschaft", sagt er und stellt fest: "Man muss auch grundsätzlich überlegen, ob man Windanlagen errichtet, wo es schon welche gibt, oder dort, wo noch keine stehen."

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