Schwager mit Aceton übergossen, dann Feuer gelegt

Schwager mit Aceton übergossen, dann Feuer gelegt
Prozess gegen 31-Jährigen wegen Mordversuchs am Landesgericht Wiener Neustadt. Laut Gutachten ist er unzurechnungsfähig.

Er war fünf Jahre alt, als er seine Eltern tot in der Garage fand. Weil die Oma mit der Erziehung des Buben und seiner beiden Geschwister überfordert war, wuchsen die drei Kinder im Waisenhaus auf.

Geprägt von einer „sehr schwierigen Kindheit“ ist der heute 31-Jährige immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Ein Mörder sei er aber definitiv nicht, meinte der Angeklagte am Freitag im Schwurgerichtssaal in Wiener Neustadt.

Schwurgericht

Der gelernte Landschaftsgärtner hatte am 6. Dezember des Vorjahres bei einem Streit im Bezirk Neunkirchen seinen Schwager mit Aceton übergossen und mit einem Feuerzeug gedroht ihn anzuzünden. Deshalb muss sich der 31-Jährige wegen versuchten Mordes vor den Geschworenen verantworten.

Auf Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens, dass dem fünffach Vorbestraften (Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung) wegen seiner schwerwiegenden psychischen Störung Unzurechnungsfähigkeit attestiert, fordert die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Einweisung.

Stromleitung gekappt

Der Angeklagte hatte im Wechselgebiet bei seiner Schwester gelebt. Weil er sich weigerte auszuziehen, spitzte sich der Konflikt mit dem 24-jährigen Schwager zu. Im Dezember eskalierte die Lage, nachdem der Lebensgefährte der Schwester die Stromleitung zum Wohnbereich des 31-Jährigen gekappt hatte. Die Bewohner waren in Sorge, dass ein alter Elektroherd eine Feuersbrunst auslösen könnte.

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Im Zuge der Auseinandersetzung wurde der Schwager mit Aceton übergossen. Als der junge Mann ins Haus flüchtete, legte der 31-Jährige beim Eingang Feuer. "Auf Grund der Feuchtigkeit breitete sich der Brand aber zum Glück nicht aus", erklärte Staatsanwältin Silke Pernsteiner.

Der Verdächtige ergriff mit 30.000 Euro Bargeld in der Tasche die Flucht. "Haben sie das Ersparte immer mit? Wollten sie sich absetzen? Vielleicht zum Bruder nach Thailand?", wollte die vorsitzende Richterin Birgit Borns vom Angeklagten wissen.

Kein Plan wohin

Es sei geplant gewesen, mit dem Geld zu verschwinden, aber er wusste nicht wohin, sagte der 31-Jährige aus. Er wurde auf der Flucht Tage später in Wiener Neustadt gefasst.

Weil zu keinem Zeitpunkt eine Tötungsabsicht vorlag, plädierte der Anwalt des Beschuldigten auf Körperverletzung und Sachbeschädigung. „Die Voraussetzungen für eine Einweisung sind damit nicht gegeben“, sagt der Verteidiger.

Der Prozess wurde auf September vertagt.

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