Brut- und Nistplätze
Um das knapp 700 Millionen Euro teure Spital überhaupt bauen zu können, ist im Vorfeld eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Land Niederösterreich einzuholen. „Die Beschädigung oder Zerstörung der Nist-, Brut-, Laich- oder Zufluchtsstätten geschützter Tiere ist ebenso verboten, wie die Störung der Tiere in ihren Lebensräumen“, erklärt Sandra Klingelhöfer, Leiterin der Abteilung Naturschutz des Landes.
Eine solche Ausnahmegenehmigung setzt allerdings besondere Gründe wie zum Beispiel das Interesse der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sicherheit voraus, erklärt Klingelhöfer. Der Bau eines Krankenhauses fällt darunter. Dafür ist die Umsetzung an massive Auflagen gebunden. „Wir müssen die Tiere genau so einplanen, wie jedes andere Gewerk bei diesem Vorhaben auch“, erklärt Josef Bichler von der Abteilung Landeshochbau. Um im Zeitplan nicht ins Stocken zu geraten (geplanter Baubeginn ist 2024) wurde das Naturschutzverfahren vorgezogen.
Sofern Tierschützer das Verfahren nicht torpedieren, müssen die Ziesel aufwendig auf Ersatzflächen umgesiedelt werden. „Davon haben wir zum Glück genug in der Umgebung“, sagt Bichler. Das darf aber nur zu bestimmten Zeiten im Sommer erfolgen – natürlich unter Aufsicht.
Aber wie bringt man Erdhörnchen dazu ihre Bauten zu verlassen? Davon kann das Bundesheer ein Lied singen. Auf dem Trockenrasen des Flugfeldes wird beim Jagdkommando in Wiener Neustadt für 4,3 Millionen Euro gerade ein hochmoderner Zwinger für die scharfen Militärhunde errichtet.
Gemäß den Vorgaben des Naturschutzes musste davor drei Monate lang eine Ziesel-Kolonie von dem Gelände „sanft vertrieben“ werden. Durch Abtragen der obersten Humusschicht wurde den Erdhörnchen das Leben am Areal ungemütlich gemacht. „Damit hat man erreicht, dass die Population absiedelt, ohne dass sie dabei Schaden nimmt“, erklärt der „Zieselflüsterer“ Oberst Davy Lambach vom Jagdkommando des Heeres.
Je nach Bauprojekt ist die artenschutzrechtliche Bewilligung mit jeder Menge Auflagen verbunden bzw. an Befristungen oder Bedingungen geknüpft, erklärt Klingelhöfer. Da es sich um projektbezogene Einzelfallbeurteilungen handelt, fallen die Auflagen immer anders aus. Laut der Naturschutz-Expertin hängen die Maßnahmen wesentlich von den betroffenen Tierarten ab.
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