Viereinhalb Jahre Haft nach Schüssen in St. Pölten

Viereinhalb Jahre Haft nach Schüssen in St. Pölten
Weil der Türke sich im vergangenen August an seinem Landsmann rächen wollte, stand er in St. Pölten vor Gericht.

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Nach Schüssen auf einen 30-Jährigen im August 2021 in St. Pölten hat ein Mann am Montag viereinhalb Jahre Haft erhalten. Der Türke soll aus Rache mit einer Pistole auf seinen Landsmann gefeuert haben. Er wurde rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und nach dem Waffengesetz verurteilt. Das Opfer steht am Donnerstag u.a. wegen einer Attacke im Juni 2021 mit einem Schlagring auf den späteren Schützen vor Gericht.

Viele Auseinandersetzungen

Der seit 2009 in Österreich lebende Angeklagte (36), der als Informant der Wiener Polizei fungierte und 2013 selbst Opfer eines Schussattentats in der Bundeshauptstadt geworden war, soll der Staatsanwaltschaft zufolge mit dem späteren Opfer in Zusammenhang mit dem Kauf von Suchtgift in Streit geraten sein. Der 30-Jährige soll den Landsmann am 30. Juni 2021 mit einem Schlagring attackiert und ihn dabei gefilmt haben. Er soll laut Staatsanwalt mit der Veröffentlichung des Videos gedroht haben, um zu zeigen, dass der Ältere ein "Schwächling" sei.

"Das kränkte den Angeklagten, er wollte sich rächen", verwies der Staatsanwalt darauf, dass sich der Türke bereits im Juni im Internet darüber informiert habe, welche Strafe man für ein Schussattentat bekommt. Der Beschuldigte habe den Entschluss gefasst, "sich öffentlich zu rächen, um darzustellen, dass er kein Schwächling ist". Umgesetzt wurde der Plan am 21. August 2021, als er den 30-Jährigen als Gast auf der Terrasse eines Lokals am Mühlweg sah.

Viereinhalb Jahre Haft nach Schüssen in St. Pölten

Vor einem türkischen Lokal am Mühlweg ereignete sich die Bluttat

Der Beschuldigte holte laut Anklage daraufhin aus seiner Wohnung eine seit 2016 illegal besessene Pistole, gab sie in ein Sackerl und forderte den Kontrahenten auf, zu ihm vor das Lokal zu kommen. Einem Dritten gelang es nicht, den Streit zu schlichten. Als sich die beiden Männer schließlich gegenüberstanden, soll der Angeklagte vier Schüsse abgefeuert haben. Zwei davon trafen den 30-Jährigen, zwei verfehlten das Ziel. Ein Projektil schlug in ein 50 Meter entfernt vorbeifahrendes Auto ein, deshalb wurde der Mann auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen.

"Großer Respekt"

Der 30-Jährige erlitt einen Durchschuss des linken Ober- und Unterschenkels und wurde in das Universitätsklinikum St. Pölten eingeliefert. Während noch eine Alarmfahndung nach dem Schützen lief, ließ sich der 36-Jährige von einem Bekannten zur Polizei fahren und stellte sich. Er wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert und saß seitdem in U-Haft.

Der von Rechtsanwalt Rudolf Mayer verteidigte Angeklagte bekannte sich in der Schöffenverhandlung schuldig, machte aber keine Angaben zu den Geschehnissen. Er betonte laut Dolmetscherin, dass er "einen großen Respekt" vor den Gerichten, der Justiz in Österreich und vor den Menschen, die in diesem Land leben, habe. Weiters sagte der Beschuldigte: "Ich bereue es auf jeden Fall."

Viereinhalb Jahre Haft nach Schüssen in St. Pölten

Der Angeklagte bekannte sich auch weiterhin schuldig.

"Eine derartige Tatbegehung habe ich zumindest in St. Pölten noch nicht erlebt", betonte der Staatsanwalt im Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe auf öffentlicher Straße eine Schießerei veranstaltet, während im Lokal eine Geburtstagsfeier stattfand. "Das ist wirklich eine neue Dimension." Das Attentat sei "von langer Hand geplant" gewesen. Notwehr scheide aus, weil der Angriff stattfand, bevor das spätere Opfer auf den Beschuldigten zugelaufen sei. Die Schüsse fielen aus 25 bis 40 Zentimetern Entfernung. Der Staatsanwalt sprach von "Selbstjustiz" und forderte eine strenge Bestrafung.

Schmerzensgeld

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren war neben dem Geständnis auch der Umstand mildernd, dass sich der Angeklagte selbst gestellt hatte. Erschwerend wirkte sich u.a. eine Vorstrafe aus. "Sie haben offensichtlich erkannt, dass die Tat nicht die richtige Reaktion war", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Das Opfer erhält dem Urteil zufolge 5.000 Euro an Schmerzensgeld. Dem Mann, dessen Wagen direkt unterhalb seines Sitzes von einem Projektil getroffen wurde, wurden die Reparaturkosten von 260 Euro zugesprochen. Die Waffe wird konfisziert.

Der ebenfalls in U-Haft sitzende 30-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Weiters wird einer Frau Körperverletzung angelastet. Sie soll dem 30-Jährigen einen Wäscheständer und Dekostücke nachgeworfen haben, der Mann erlitt leichte Blessuren. Die beiden müssen sich am Donnerstag in St. Pölten vor einem Einzelrichter verantworten.

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