Verwahrlostes Pflegekind: Ärztin als Zeugin vor Gericht

Verwahrlostes Pflegekind: Ärztin als Zeugin vor Gericht
Pflegemutter soll Mädchen bis kurz vor dem Verhungern vernachlässigt haben. Vor Gericht wurden weitere Zeugen eingenommen.

Der KURIER berichtet ab sofort verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.

Bereits Ende Juli des vergangenen Jahres musste sich eine 44-jährige Pflegemutter vor dem Landesgericht St. Pölten aufgrund des Vorwurfs „fortgesetzter Gewaltausübung“ verantworten.

Ihre Pflegetochter sei seit der Obhut der Angeklagten stark verwahrlost und weise auch Spuren wiederholter Gewaltausübungen auf.

Extrem unterernährt

Am auffälligsten sei aber für die Staatsanwaltschaft, dass die heute Neunjährige extrem unterernährt gewesen sei. Als das Kind im Alter von eineinhalb Jahren in die Obhut der Pflegefamilie kam, wog es zwölf Kilo. Bei ihrer Abnahme fünf Jahre später im Jahr 2018 brachte das Kind nicht mehr auf die Waage.

Durch den Nahrungsentzug weise das Mädchen starke Mangelerscheinungen auf. Laut der Mutter hätte ihr Pflegekind aufgrund zahlreicher Unverträglichkeiten so wenig gegessen, diese Allergien wurden aber nicht von ärztlicher Seite bestätigt. 

Weitere Zeugen

Im Juli diagnostizierte ein Gutachten bei der Frau zwar einen auffälligen Charakterzug, welcher aber nicht ihre Zurechnungsfähigkeit beeinträchtige. Die Pflegemutter bestritt alle Anklagepunkte. 

Seit der ersten Verhandlung vor knapp einem halben Jahr, wurden bereits mehrere Zeugen einvernommen. Heute tätigte unter anderem eine Kinderärztin des Pflegekindes ihre Aussage vor dem Landesgericht.

Keine Auffälligkeiten

Aufgrund starker Hautprobleme, war das Mädchen von März 2014 bis März 2015 bei der Ärztin in Behandlung. Die Medizinerin gab an, sich nicht mehr genau an das Kind erinnern zu können. Unterernährung, Merkmale die auf Gewaltausübung hindeuten könnten oder vernachlässigte Hygiene seien ihr damals nicht aufgefallen.

Außerdem wurde ein Sachbearbeiter der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einvernommen, der die Familie von Ende 2017 bis zur Abnahme des Mädchens im Mai 2018 betreute. In dieser Zeit habe er keine Hausbesuche durchgeführt und das Mädchen deshalb auch nur bei der Abnahme gesehen. 

Die Verhandlung wurde vertagt, im März sollen weitere Zeugen einvernommen werden. 

Kommentare