"Tatort Kinderspielplatz": Sandkistenstreit vor Gericht

Symbolbild
Nach einem Streit bewarf eine Mutter einen Buben mit Sand. Nun musste sie sich vor Gericht wegen Nötigung verantworten.

Der KURIER berichtet ab sofort verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.

Eigentlich hätte es vergangenen August ein entspanntes Treffen mit einer Freundin und den jeweiligen Kindern am Spielplatz in Pixendorf (Bezirk Tulln) werden sollen. Doch dieser Ausflug verlief alles anderes als entspannt und endete für eine 38-Jährige am Dienstag mit einer Verhandlung am Landesgericht St. Pölten.

Nicht schuldig

Dort musste sie sich wegen Nötigung eines achtjährigen Buben, dem sie laut Angaben des Kindes gewaltsam Sand in den Mund gestopft haben soll, verantworten. Dazu bekannte sie sich aber nicht schuldig.

Auslöser soll ein Streit der ebenfalls achtjährigen Tochter der Frau mit dem Buben gewesen sein. „Die Kinder hatten schon eine Dreiviertelstunde bis Stunde miteinander gespielt, als meine Tochter auf einmal laut aufbrüllte“, erzählte die Angeklagte vor Gericht. „Ich habe sie noch nie zuvor so schreien gehört.“

Junge wollte sich davonstehlen

Der Bub, mit dem sie zuvor noch gespielt hatte, soll dem Mädchen Sand in die Augen geworfen haben, sodass sie diese nicht mehr öffnen konnte. „Ich war total überfordert mit der Situation, da meine Tochter so schrie“, erzählte die 38-Jährige. „Als ich dann gesehen habe, dass sich der Junge wegstehlen wollte, lief ich ihm aus einem Impuls heraus nach.“

Dazu aufgefordert, blieb der Junge stehen, woraufhin die Angeklagte ihn mit Sand vom Spielplatz beworfen haben soll. Auf Nachfrage der Richterin Doris Wais-Pfeffer räumte die Angeklagte dann aber ein, den Jungen mit der Hand im Gesicht erwischt zu haben. 

Verfahren eingestellt

Aufgrund der teilweisen Schuldeinsicht der Mutter entschied sich die  Richterin für ein diversionelle Erledigung der Akte. Die Angeklagte überreicht bereits vor Gericht eine Geldsumme an den Privatbeteiligtenvertreter der Opferseite, woraufhin das Verfahren mit einer Probezeit von einem Jahr eingestellt wurde.

Kommentare