ÖBB-Coup in St. Pölten: "Gestohlen, um nicht zu sterben"

ÖBB-Coup in St. Pölten: "Gestohlen, um nicht zu sterben"
20-jähriger Rumäne wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, nachdem er Baumaschinen im Wert von 27.000 Euro von Baustelle stahl.

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Ausgestattet mit Winkelschleifer und Brechstange machte sich ein 20-Jähriger mit zwei Komplizen Ende September des vergangenen Jahres am Baustellengelände der ÖBB in St. Pölten zu schaffen. Zwei Container, in denen Baumaschinen gelagert wurden, waren das Ziel der Diebe. Die Beute: Bohrmaschinen und anderes Werkzeug mit einem Neupreis von insgesamt 27.000 Euro. 

Gefasst wurde der junge Täter rund ein Monat nachdem Vorfall in St. Pölten, als er in Mönchhof (Bezirk Neusiedl am See) mit zwei weiteren Komplizen ebenfalls eine Baustelle plündern wollte. Entwendet werden konnte aber nichts, da die Exekutive den Dieb auf frischer Tat ertappte. Seither sitzt der 20-Jährige in Haft.

Geldnöte

Am Donnerstagvormittag musste sich der junge Rumäne vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.  Der Angeklagte zeigte sich geständig, als Hauptmotiv für seine Vergehen nannte er existenzielle Geldnöte.

ÖBB-Coup in St. Pölten: "Gestohlen, um nicht zu sterben"

Das Landesgericht St. Pölten

"Ich wollte mit den Diebstählen nicht reich werden. Ich brauchte nur einen Lebensunterhalt, um nicht zu sterben", schilderte der 20-jährige Hauptangeklagte seine Not. Um zu Arbeiten war er unter anderem nach Deutschland gekommen, als er dort aber dann doch nicht gebraucht wurde reichte das Geld für die Heimfahrt nicht mehr. Mit Diebstählen hielt er sich über Wasser. 

Freiheitsstrafen

Die Ziele wie beispielsweise die ÖBB-Baustelle in St. Pölten seien zufällig ausgewählt worden. Auch in Schweden war der 20-Jährige wegen Diebstahls schon vorbestraft, in Dänemark saß er zuletzt im Juli 2020 mit einem am Donnerstag ebenfalls angeklagten Komplizen bereits ein Monat in Haft.

Der schnelle Rückfall nach der Haftstrafe in Dänemark wirkte sich negativ auf das Strafausmaß aus, deshalb wurde über den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Die durch den Einbruch in St. Pölten geschädigte Firma verlangte außerdem 20.000 Euro Schadensersatz vom Angeklagten. Der junge Mann nahm das Urteil an.

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