Venenzugang für Kokainkonusm: Krankenpfleger in St. Pölten freigesprochen

Venenzugang für Kokainkonusm: Krankenpfleger in St. Pölten freigesprochen
Nachdem der 32-Jährige einen Zugang gelegt hatte, starb eine Frau in der Silvesternacht an einer Überdosis.

Der KURIER berichtet verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.

Weil er einem Paar Venenzugänge für Kokainkonsum gesetzt haben soll, ist ein 32-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden. Die Frau starb in der Silvesternacht 2020 an einer Überdosis, weshalb sich der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger vor einem Schöffensenat wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten musste. Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.

Auch wenn die Handlungen "im moralischen Sinne verwerflich sein sollten", im strafrechtlichen Sinne sei mit einem Freispruch vorzugehen gewesen, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Der Staatsanwalt hatte bereits zuvor von einem "außergewöhnlich tragischen Tatverlauf" gesprochen. Der Angeklagte habe zwar die Voraussetzung für den Drogenkonsum geschaffen, die Frau habe das Kokain aber selbst genommen.

Silvester als Abschied von den Drogen

Der Beschuldigte aus dem Bezirk Tulln, der bis zu den Vorfällen als Krankenpfleger gearbeitet hatte, war laut seiner Aussage von einer Bekannten von früher gebeten worden, ihr und ihrem Lebensgefährten einen Venenzugang zu setzen. Das erste Treffen fand am 12. Oktober 2020 in der Wohnung des Paares im Bezirk Baden statt. "Ich habe beiden einen Venflon gesetzt und erklärt, wie sie ihn wieder entfernen können", berichtete der Niederösterreicher. Am nächsten Tag schickte ihm die 26-Jährige eine Handy-Nachricht, dass alles gut gegangen sei. Zu einem weiteren derartigen Treffen soll es Ende Oktober gekommen sein.

Am Nachmittag des Silvestertages 2020 setzte der Angeklagte laut seinen Angaben der Frau und ihrem 33-jährigen Lebensgefährten in seiner Wohnung einen Venenzugang, dann besuchte er einen Freund. Das Paar fuhr ebenfalls heim, trank Champagner und konsumierte ab dem früheren Abend immer wieder Kokain. "Silvester war dazu gedacht, einen Abschluss von den Drogen zu setzen, weil wir ein normales Leben führen wollten", meinte der 33-Jährige als Zeuge.

Frau war sich Risiken bewusst

Die Folgen des Drogenkonsums in der Silvesternacht wurden auch anhand von Aufzeichnungen einer Pulsuhr festgestellt, die die 26-Jährige getragen hatte. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk setzte die starke Wirkung des Kokains am 1. Jänner 2021 gegen 0.30 Uhr ein. Kurz darauf sei der Tod der Frau durch Herz-Kreislauf-Versagen eingetreten.

Da die Frau bereits seit Jahren Suchtmittel genommen und über die Risiken Bescheid gewusst habe, "kann man diesen Tod nicht dem Angeklagten zur Last legen", meinte der Staatsanwalt im Schlussvortrag. "An einen Todesfall war hier, als der Venflon gesetzt wurde, überhaupt nicht zu denken", betonte der Verteidiger im Schlussplädoyer und beantragte einen Freispruch. "Ich habe in keinster Weise damit gerechnet, dass das tödlich enden wird", erklärte der Angeklagte in seinen Schlussworten.

Medizinische Produkte gestohlen

Das Paar habe seine Einwilligung zum Setzen der Venflons gegeben, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren habe zudem keine Anhaltspunkte ergeben, dass den beiden die Eigenverantwortlichkeit gefehlt hätte.

Zum Vorwurf des Diebstahls nahm der 32-Jährige das Angebot einer Diversion an. Er gab zu, medizinische Produkte - darunter Venenzugänge, Kochsalzlösung, Injektionszubehör und Spritzen - an seiner Arbeitsstelle in einem Krankenhaus gestohlen zu haben. Der Mann muss 2.200 Euro Geldbuße und 400 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen.

Kommentare