St. Pöltner drohte, Polizisten "snipermäßig zu erlegen"

St. Pöltner drohte, Polizisten "snipermäßig zu erlegen"
59-Jähriger, der ein Hakenkreuz-Tattoo auf seiner Brust trägt, wurde am Donnerstag in St. Pölten verurteilt. Gleichzeitig wurde er freigelassen.

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Während der Pandemie verließ Manfred M. seine Wohnung kaum. „Ich war nur zum Wurstsemmeln holen draußen“, erzählt der 59-Jährige. Die Nacht auf den 13. November 2021 bildete da eine seltene Ausnahme. M. wollte ein Lokal in der St. Pöltner Innenstadt besuchen, orderte sich ein Taxi.

Vor dem Beisl angekommen, wurde die Stimmung im Wagen rasch düster. Weil der Niederösterreicher die Rechnung mit Cent-Münzen bezahlen wollte, chauffierte ihn der Taxler direkt zur Polizeiinspektion Hauptbahnhof. Dort entwickelte sich eine hitzige Diskussion, dann zog M. plötzlich sein T-Shirt nach oben. Den Polizisten präsentierte er einen Reichsadler samt Hakenkreuz, den er sich im Brustbereich tätowieren hatte lassen. Die Beamten schickten M. heim, sie wollten später der Causa nachgehen.

St. Pöltner drohte, Polizisten "snipermäßig zu erlegen"

Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

In der Wohnung angekommen, verfasste der Niederösterreicher ein Mail, das er an die Landespolizeidirektion Niederösterreich schickte. Der Inhalt klang bedrohlich, unter anderem schrieb M, dass er Beamte „snipermäßig mit seiner Heckler & Koch erledigen werde“, mehrere Beschimpfungen inklusive. Kurze Zeit später klopften Polizisten an die Wohnungstür des 59-Jährigen, doch er öffnete nicht. Stattdessen schrieb er ein weiteres Droh-Mail an die Landespolizeidirektion. Als die Beamten die Wohnungstüre mit einer Ramme aufbrachen, wurden sie mit einer Ladung Pfefferspray empfangen. Drei Polizisten erlitten dabei Verletzungen.

Am Montag wurde M. nun der Prozess gemacht. Das Tattoo, so der Angeklagte, sei in Thailand gemacht worden und eine Schnapsidee gewesen. „Ich habe mit Nazis nichts am Hut“, sagte er zu Richterin Andrea Humer. Er habe sich bei der Tat im November darüber geärgert, dass er nicht mit Cent-Münzen bezahlen habe dürfen.

Urteil

Das Urteil der Geschworenen: 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Weil der Niederösterreicher bereits seit einiger Zeit in Untersuchungshaft sitzt, durfte er am Montag als freier Mann heimgehen. Nicht rechtskräftig.

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