Gutachter-Streit um geplantes Zentrallager in St. Pölten

Gutachter-Streit um geplantes Zentrallager in St. Pölten
Gegner sprechen von einem Rechtsbruch, die Stadt widerspricht. Entscheiden muss nun das Land NÖ.

Es war mit Sicherheit kein Zufall, dass sich die Stadt St. Pölten am Freitag mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit wandte. Das Rathaus verkündete das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das zur Klärung einer möglichen Rückwidmungspflicht für Grundstücke in Hart und Wörth eingeholt wurde. Eine solche, heißt es in der Aussendung, sei dort nicht notwendig, weil „ein bewilligungsfähiges Hochwasserschutzprojekt“ vorliegen würde.

Mit dieser Erkenntnis ist die hitzige Diskussion um den Bau eines Rewe-Frischelagers auf einer Fläche von rund 170.000 Quadratmetern in der Landeshauptstadt um ein weiteres Kapitel reicher.

"Rechtswidrige Widmung"

Denn just zu jenem Zeitpunkt, als die Stadt die Bürger informierte, saßen Gegner des Großprojektes vor Journalisten, um ihrerseits ein Rechtsgutachten zu präsentieren. Diese Expertise kommt jedoch zu einem völlig anderen Schluss. „Es liegt eine rechtswidrige Widmung vor, die bewusst aufrechterhalten wurde“, betont Rechtsanwalt Wolfram Schachinger.

Hochwassergefahr

Rund 3.000 Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift bereits gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Doch für Grüne, Neos und mehrere Bürgerinitiativen steht zudem fest, dass aus rechtlicher Sicht sowieso nicht gebaut werden dürfte. Der Grund: Laut NÖ Raumordnungsgesetz müssen hochwassergefährdete Gebiete, die als Bauland gewidmet sind, innerhalb von fünf Jahren nach der Widmung hochwassersicher gemacht werden.

Gutachter-Streit um geplantes Zentrallager in St. Pölten

Während die Gegner informierten, meldete sich auch die Stadt zu Wort

Tatsächlich liegen jene Flächen, auf denen das Frischelager entstehen sollen, innerhalb einer Zone, die bei 100-jährlichen Hochwasserereignissen (HQ100) überflutet wird.

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Das Gutachten der Gegner besagt, dass bereits im Jahr 1999 mit der Umsetzung von Flutschutzmaßnahmen begonnen hätte werden müssen. Weil das aber nicht getan wurde, so Schachinger, müsse nun die Baulandwidmung aufgehoben werden. „Sogar für uns Laien ist klar, dass hier ein gültiges Gesetz ignoriert wurde“, sagt Romana Drexler von der Bürgerinitiative „Bodenschutz St. Pölten“.

Aufsichtsbeschwerde

Ende Mai haben die St. Pöltner Grünen zudem eine Aufsichtsbeschwerde beim Land eingebracht, weil die Stadt aus ihrer Sicht ihrer Rückwidmungspflicht nicht nachgekommen sei. „Es braucht eine fachliche Klärung, damit die SPÖ das Thema nicht einfach unter den Teppich kehren kann“, sagt Grünen-Chefin Christina Engel-Unterberger.

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Wie es in der Causa nun weitergeht, liegt beim Land NÖ. Das Rechtsgutachten und die Aufsichtsbeschwerde werden zudem in den kommenden Gemeinderatssitzungen diskutiert, hielt die Stadt fest.

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