St. Pölten: Eiernockerl-Posting brachte Maurer Prozess vor Schwurgericht ein

St. Pölten: Eiernockerl-Posting brachte Maurer Prozess vor Schwurgericht ein
Weil er Adolf Hitler in Ehren gehalten haben soll, musste sich ein 57-Jähriger vor Gericht verantworten.

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Hubert T. (Name geändert, Anm.) geriet noch nie in seinem Leben mit dem Gesetz in Konflikt. Der 57-Jährige, der sein Geld als Maurer verdient, ist gerichtlich unbescholten.

Dass er am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten auf der Anklagebank Platz nehmen muss, ist dem Niederösterreicher sichtlich unangenehm. Geschworene sollen über seine Zukunft entscheiden, T. soll gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben.

St. Pölten: Eiernockerl-Posting brachte Maurer Prozess vor Schwurgericht ein

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Was war passiert? Am 19. April 2021 postete der Angeklagte auf seiner privaten Facebook-Seite folgenden Satz: Nicht vergessen, morgen gibt es Eiernockerl. Versehen war der Eintrag mit einigen Lach-Smileys.

Die Exekutive fand das Posting weniger lustig, sie bestellte T. zur Einvernahme ein. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten erhob schließlich Anklage, weil Eiernockerl nicht nur Adolf Hitlers Leibspeise waren, sondern der Eintrag auch einen Tag vor Hitlers Geburtstag getätigt worden sei. "77 Jahre nach dem 2. Weltkrieg teilen Leute immer noch die Gesinnung von damals", sagte die Staatsanwältin bei dem Prozess.

"Ausländerfeindliche Gesinnung"

Sie ortete bei T. zudem eine "ausländerfeindliche Gesinnung", weil er bei der Befragung durch die Polizei angab, dass es ihn störe, dass Ausländer eine höhere Sozialhilfe bekommen würden, als Österreicher. "Was natürlich ein Blödsinn ist", so die Staatsanwältin.

Von einem Blödsinn spricht auch T.: "Ich habe mir nichts dabei gedacht, als ich das gepostet habe", betonte er bei dem Prozess. "Ich wollte ihn (Hitler, Anm.) nicht in Ehren halten."

Dass sein Eintrag einige Fans fand, will dem Niederösterreicher nicht aufgefallen sein. "Es gab zustimmende Äußerungen von Leuten, die mir bereits bekannt sind, weil ich sie schon verurteilt habe", gab der Richter zu bedenken.

Das Urteil der Geschworenen: Neun Monate bedingte Haft, rechtskräftig.

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