Fünf Jahre Haft: Erzieher soll Heimkinder in NÖ missbraucht haben
Er will nicht, dass man ihn erkennt. Der Angeklagte hat die Kapuze seiner Weste tief ins Gesicht gezogen, zudem hält er mehrere Zettel hoch. Es ist die Anklageschrift, in der von der Staatsanwaltschaft St. Pölten penibel angeführt wird, welche schrecklichen Verbrechen der 59-Jährige begangenen haben soll.
In Handschellen in den Gerichtssaal
Der Deutsche, der bis August 2023 als Sozialpädagoge in einem Jugendheim im Mostviertel gearbeitet hat, soll sich an drei Jugendlichen vergangen haben. Die Anklage lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch, der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
"Der Angeklagte hat sein Vertrauensverhältnis ausgenutzt", sagt die Staatsanwältin. Tatsächlich wird der Deutsche von seinem ehemaligen Arbeitgeber als sehr kompetent beschrieben. Vor allem zu Burschen, denen es schwer fällt, sich an Regeln zu halten, soll der Ex-Erzieher einen guten Draht gefunden haben.
Teilweise geständig
Doch vieles davon dürfte nur Fassade gewesen sein, um das Vertrauen der späteren Opfer zu erlangen. Einen Zwölfjährigen soll der Deutsche angerufen haben, um ihn privat zu treffen - und zwar in einer Sauna. Dann übernachtete der Bub in der Wohnung des 59-Jährigen, wo ihn der Mann ihn sexuell missbraucht haben soll. Zu diesem Vorwurf zeigt sich der Angeklagte auch geständig.
Aber es gibt auch noch zwei weitere Opfer, 16 und 17 Jahre alt. Mit dem 17-Jährigen soll der Angeklagte in dem Jugendheim in der Dusche gestanden sein. Allerdings deshalb, gibt der Verteidiger des Beschuldigten zu bedenken, weil der Jugendliche große Angst vor Wasser hatte. Diese Phobie wollte der Erzieher dem 17-Jährigen nehmen. Doch laut Anklage kam es auch in der Dusche zu sexuellen Handlungen.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der dritte Fall spielte sich wieder in der Wohnung des Deutschen ab. Nach einem gemeinsamen Tag im Freibad soll der 16-Jährige von dem damaligen Sozialpädagogen missbraucht worden sein.
Das Urteil: Fünf Jahre Haft. Zudem wurde auf unbestimmte Zeit ein Beschäftigungsverbot bei Einrichtungen oder Vereinen, die in der Erziehung oder Ausbildung von Jugendlichen tätig sind, ausgesprochen.
Den drei Opfern wurden jeweils 3.000 Euro zuerkannt. Die Strafhöhe - bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren - bezeichnete die vorsitzende Richterin als „Zeichen nach außen, dass so etwas nicht toleriert wird“. Weil die Verteidigung keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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