Schüsse bei Polizeikontrolle in St. Pölten: 4,5 Jahre Haft für Beschuldigten

Schüsse bei Polizeikontrolle in St. Pölten: 4,5 Jahre Haft für Beschuldigten
Ein 25-Jähriger soll mit einem Auto auf Uniformierte zugefahren sein. Daraufhin gab ein Beamter einen Schuss ab und verletzte einen Kollegen.

Am Landesgericht St. Pölten ist am Freitag ein Prozess um Geschehnisse im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz in der Landeshauptstadt vom November 2022 in Szene gegangen. Ein 25-Jähriger soll damals mit dem Auto auf Uniformierte zugefahren sein. Ein Polizist gab Schüsse ab, die einen Kollegen verletzten.

Der Angeklagte wurde nun u.a wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchte schwere Körperverletzung von Beamten zu einer Haftstrafe von 4,5 Jahren verurteilt. Er bekannte sich teilweise schuldig.

Drogen im Kofferraum

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte österreichische Staatsbürger, der laut eigenen Angaben auf einer Art Botenfahrt "ein halbes Kilo Marihuana" bei sich hatte, soll am 25. November 2022 mit einem Pkw Straßensperren der Polizei durchbrochen und mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.

Aufgrund der im Wagen mitgeführten Drogen sei er in "Panik und Angst" geraten, sagte der Beschuldigte am Freitag auf die Frage, warum er nicht einfach angehalten habe.

In Notwehr gehandelt

Der Lenker soll gegen 17.00 Uhr auf einen Beamten zugefahren sein, sodass dieser Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf die Reifen des Autos abgab. Nach dem Aufprall eines Geschosses dürfte es zu einer Zersplitterung gekommen sein, wodurch ein Polizist am linken Unterschenkel verletzt wurde.

"Ein Abpraller, der steckengeblieben ist", sagte der Betroffene im Zeugenstand. Der Beamte wurde ambulant im Universitätsklinikum St. Pölten behandelt. "Nach einer Woche habe ich aber schon fast wieder normal belasten können." Ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten rund um die Schussabgabe wurde eingestellt, weil laut Staatsanwaltschaft keine Fahrlässigkeit vorlag. Der Mann soll in Notwehr gehandelt haben.

Duo in Gewahrsam

Der 25-Jährige ohne Führerschein soll den nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw mit gestohlenen tschechischen Kennzeichen in der Landhausgarage abgestellt und danach versucht haben, mit einer 28-jährigen Rumänin per Zug zu flüchten. Das Duo wurde am 26. November 2022 am Bahnhof St. Pölten in Gewahrsam genommen.

Mehrere Delikte

In Summe angelastet wurden dem österreichischen Staatsbürger im Rahmen der Einzelrichterverhandlung eine ganze Reihe an Delikten. Neben Gefährdung der körperlichen Sicherheit, versuchter schwerer Körperverletzung von Beamten und Widerstand gegen die Staatsgewalt war das - in Bezug auf die gestohlenen Kennzeichen, die der 25-Jährige aus Geldnot verwendet haben will - Urkundenunterdrückung. Hinzu kamen Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung.

Ebenfalls verantworten musste sich der junge Mann wegen unbefugten Besitzes einer Waffe, konkret eines Wurfmessers. Dieser Vorwurf wurde vom Richter aber verworfen.

"Intensive Therapie"

Der 25-Jährige war grundsätzlich tatsachengeständig und bekannte sich teilweise schuldig. Im Nachhinein ist der österreichische Staatsbürger nicht stolz auf den Vorfall. „Ich wollte nie, dass es so passiert. Überhaupt so extrem, wie es war.“ Zu zahlreichen vorangegangenen strafrechtlichen Verurteilungen sagte der Mann: „Ich will selber, dass es irgendwann ein Ende hat.“ Er wolle eine „intensive Therapie“ machen.

Minutenlange Verfolgungsjagd

Das Urteil ist kombiniert mit dem Widerruf einer teilbedingten Strafnachsicht von neun Monaten. Der Einzelrichter verwies auf eine „minutenlange Verfolgungsfahrt“, die der 25-Jährige „sehr gekonnt“ und auch erfolgreich durchgeführt habe. Die Verantwortung des Angeklagten, dass er die Polizisten, auf die er zugefahren sein soll, nicht wahrgenommen habe, hielt der Richter in dem Zusammenhang für unrealistisch bzw. für „eine Schutzbehauptung“.

Mildernd habe sich das teilweise Geständnis ausgewirkt. Hinzu gekommen sei, dass „es bei den wichtigsten Fakten beim Versuch geblieben ist“. Erschwerend wertete der Einzelrichter laut eigenen Angaben die acht einschlägigen Vorstrafen sowie einen „wirklich sehr raschen Rückfall“.

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