Vergewaltigungsprozess in St. Pölten: Gericht glaubte dem Angeklagten

Vergewaltigungsprozess in St. Pölten: Gericht glaubte dem Angeklagten
Eine junge Niederösterreicherin behauptet, von einem 22-Jährigen vergewaltigt geworden zu sein. Der Hauptangeklagte wurde allerdings rechtskräftig freigesprochen.

Lange waren Kriminalpolizei und Justiz damit beschäftigt, jene Vorgänge zu klären, die sich am 11. Dezember 2021 in einer Wohnung in St. Pölten abgespielt haben sollen. Die Ermittlungen endeten in zwei Anklagen, am Dienstag mussten sich zwei junge Syrer am Landesgericht St. Pölten verantworten.

Mit besonders schweren Vorwürfen sah sich ein 22-Jähriger konfrontiert, dem das Verbrechen der Vergewaltigung vorgeworfen wurde. Laut Staatsanwältin soll der Angeklagte eine 22-Jährige zum Oralverkehr gezwungen haben, der junge Mann stritt die Anschuldigungen vehement ab und betonte, dass alles einvernehmlich passiert sei.

Gemeinnützige Arbeit

Anders sein Bekannter, der sich ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll. Er gab zu, in der Einvernahme durch die Polizei gelogen zu haben. Der 19-Jährige kam mit einer Diversion davon, er muss 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

"Ich wollte das nicht"

Vier Personen sollen sich an dem Dezembertag in der Wohnung befunden haben. Es wurde gemeinsam Alkohol getrunken, danach zogen sich der 19-Jährige und seine Freundin ins Schlafzimmer zurück.

Vergewaltigungsprozess in St. Pölten: Gericht glaubte dem Angeklagten

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Im Wohnzimmer übrig blieben der spätere Hauptangeklagte und das mutmaßliche Opfer, eine junge Niederösterreicherin. Die Frau berichtete später, dass sie der Syrer geküsst und ihr das T-Shirt ausgezogen habe. "Ich wollte das nicht, habe versucht ihn wegzudrängen. Ich habe geweint und ihm gesagt, dass er aufhören soll", berichtete sie unter Tränen. Schließlich habe er sie sogar vergewaltigt.

Doch der Richter und die Schöffen glaubten dem Angeklagten. Auch deshalb, weil beide Zeugen, die sich im Nebenzimmer befanden, keine Schreie gehört haben wollen. Der Prozess endete deshalb mit einem Freispruch, der bereits rechtskräftig ist.

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