Prozess um tödliches Feuer: "Es herrschte Panik"

Prozess um tödliches Feuer: "Es herrschte Panik"
Ein drogensüchtiger 39-Jähriger hatte in seiner Wohnung in Traisen eine Kerze angezündet, dann schlief er ein und das Unglück nahm seinen Lauf.

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Es war ein Einsatz, der vielen Feuerwehrmännern im Bezirk Lilienfeld in trauriger Erinnerung bleiben wird. In der Nacht auf den 30. Oktober 2021 wurden sie alarmiert, weil ein Mehrparteienhaus in Traisen in Flammen stand. In dem Gebäude war bereits Panik ausgebrochen. "Das komplette Stiegenhaus brannte, die Flammen haben schon aus den Fenstern geschlagen", erinnert sich ein Feuerwehrmann. Eine Familie wollte sogar ihr Kind vom Balkon werfen, zum Glück konnten sie die Einsatzkräfte davon abbringen.

Für eine 88-Jährige kam allerdings jede Hilfe zu spät. Die Frau atmete Rauch ein, wurde bewusstlos und starb in ihrer Wohnung. "Sie hatte noch ihr Handy in der Hand, als wir sie gefunden haben", erzählt der Feuerwehrmann aus Traisen.

"Es war eine dumme, dumme Aktion"

Der Verursacher des verheerenden Feuers konnte schnell ausgeforscht werden. Dem 39-Jährigen wurde am Dienstag am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht.

Der drogensüchtige Niederösterreich hatte am Tag des Feuers Drogenersatzmittel zu sich genommen, eine Kerze angezündet und war anschließend eingeschlafen. Die Kerze brannte nieder, ein Tischtuch entzündete sich - das Unglück nahm seinen Lauf.

Prozess um tödliches Feuer: "Es herrschte Panik"

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten

"Es war eine dumme, dumme Aktion, die mir wirklich leid tut", sagte der Angeklagte zur Richterin. Er könne sich an keine Einzelheiten mehr erinnern, sei erst am nächsten Tag im Krankenhaus wieder zu Sinnen gekommen.

Tragisches Detail: Laut Feuerwehr dürfte in dem Haus die Rauchschutzklappe nicht funktioniert haben. Deswegen sei es auch zu der enormen Brandentwicklung im Stiegenhaus gekommen. Möglicherweise hätte eine bessere Technik die Tragödie verhindern können.

Das Urteil: Zwölf Monate bedingte Haft und 640 Euro Geldstrafe, nicht rechtskräftig.

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