Nach Schüssen bei Polizeikontrolle in St. Pölten: Prozess Ende Jänner

Nach Schüssen bei Polizeikontrolle in St. Pölten: Prozess Ende Jänner
24-Jähriger fuhr mit Auto auf Beamten zu, sodass dieser auf Reifen feuerte. Verhandlungsbeginn ist am 27. Jänner.

Weil er im November 2022 bei einer Polizeikontrolle in St. Pölten mit dem Auto auf Uniformierte zugefahren sein soll, steht ein Mann am 27. Jänner vor Gericht. Dem 24-Jährigen wird Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwere Sachbeschädigung, versuchte schwere Körperverletzung von Beamten, Widerstand gegen die Staatsgewalt, fahrlässige Körperverletzung und Urkundenunterdrückung angelastet.

Ein Polizist hatte bei dem Vorfall Schüsse abgegeben, ein Kollege wurde verletzt. Der KURIER hatte berichtet:

Der Mann, der eine geringe Menge Cannabis bei sich hatte, soll am 25. November des Vorjahres Straßensperren der Polizei durchbrochen und mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Der Lenker soll gegen 17.00 Uhr auf einen Beamten zugefahren sein, sodass dieser Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf die Reifen des Autos abgab.

Polizist handelte aus Notwehr

Nach dem Aufprall eines Geschosses dürfte es zu einer Zersplitterung gekommen sein, wodurch ein Polizist am linken Unterschenkel verletzt wurde. Der Beamte wurde ambulant im Universitätsklinikum St. Pölten behandelt. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten rund um die Schussabgabe wurde eingestellt, weil laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft keine Fahrlässigkeit vorlag. Der Mann soll in Notwehr gehandelt haben.

Der 24-Jährige ohne Führerschein soll den nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw mit gestohlenen tschechischen Kennzeichen in der Landhausgarage abgestellt und danach versucht haben, mit seiner 28-jährigen rumänischen Begleiterin im Zug zu flüchten. Das Duo wurde am 26. November am Bahnhof St. Pölten festgenommen.

Suchtmittel bis unbefugter Waffenbesitz

Der österreichische Staatsbürger muss sich nach Angaben des Landesgerichts St. Pölten in der Einzelrichterverhandlung in Bezug auf die gestohlenen Kennzeichen wegen Urkundenunterdrückung sowie wegen unbefugten Besitzes einer Waffe - konkret eines Wurfmessers - verantworten. Der Suchtmittelbesitz ist aufgrund der geringen Menge nicht Teil der Anklage, hieß es von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

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