Mit einer Leiche im Auto zum Familienbesuch

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Bewusstloser starb nach Alkoholgelage auf der Rückbank an einer Hirnblutung. Seinen Freunden wurde in St. Pölten der Prozess gemacht.

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Im vergangenen März hatte der Lockdown erst begonnen, als sich zwei Freunde „zum Saufen“ bei einer Tankstelle in Hofstetten-Grünau (Bezirk St. Pölten Land) trafen. Für einen 24-Jährigen aus Wilhelmsburg endete das Trinkgelage aber tödlich.

Ergebnis der Obduktion

Am Mittwoch mussten sich in der Causa eine Frau und ein Mann (beide 26), vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten. Laut Anklage hätten die beiden ihren schwer alkoholisierten und bewusstlosen Freund in eine hilflose Lage gebracht. Zwar hätten sie ihn in ihren Pkw gelegt, ihn aber nicht nach Hause gebracht, sondern dort während eines Familienbesuches auf der Rückbank Stunden ohne Hilfe alleine gelassen.

Dort verstarb der 24-Jährige an den Folgen einer Hirnblutung, wie das Ergebnis der Obduktion zeigte.

Mit einer Leiche im Auto zum Familienbesuch

Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Neben Abschürfungen und Hämatomen, die auf einen Transport des noch lebenden Körpers hindeuten, wurde außerdem ein Alkoholspiegel von mehr als drei Promille im Blut des Verstorbenen festgestellt.

Keine Hilfeleistung

Das Paar wurde aufgrund des laut Staatsanwalt „seltenen Delikts der Aussetzung“ angeklagt. Beide bekannten sich aber vor Gericht nicht schuldig. Die Lebensgefährtin hätte das Opfer aussteigen lassen und später am Abend bewusstlos gefunden, woraufhin sie ihn zur nahen Rettungsstelle brachte. Alle Reanimationsversuche scheiterten. Im Beweisverfahren galt es zu klären, ob durch den Transport die Hilflosigkeit des 24-Jährigen gesteigert wurde.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Dies konnte durch ein medizinisches Gutachten aber nicht bestätigt werden, denn eine Hirnblutung wäre auch am Ort des Gelages lebensbedrohlich gewesen. Dennoch wurden die beiden Angeklagten aufgrund unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Während die Frau ihre dreimonatige Haftstrafe nicht absitzen muss, wurde der Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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