Mit Auto auf Opfer losgerast: Wollte 42-Jähriger Pensionisten töten?

Mit Auto auf Opfer losgerast: Wollte 42-Jähriger Pensionisten töten?
Ein 42-Jähriger musste sich am Montag am Landesgericht St. Pölten verantworten. Für die Geschworenen war es aber kein Mordversuch.
 

Der KURIER berichtet verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.

Die Haube tief ins Gesicht gezogen und mit Lederjacke betritt der Angeklagte den Gerichtssaal. Die Kopfbedeckung will der 42-Jährige zuerst nicht abnehmen, doch der Richter bleibt hartnäckig. Dann startet der Prozess gegen den Syrer, der sich am Montag wegen Mordversuchs am Landesgericht St. Pölten verantworten musste.

Die Vorgeschichte: Am 25. Mai 2020 fuhr der 42-Jährige in Begleitung von zwei Bekannten in eine kleine Gemeinde nahe St. Pölten. Der Syrer, der laut eigenen Angaben jemandem 6.000 Euro geliehen haben will, wollte sich sein Geld zurückholen. Am Ziel angekommen, traf das Trio auf den Besitzer einer Werkstatt.

Weil der spätere Angeklagte sein Geld nicht sah, eskalierte die Situation rasch. Es entwickelte sich eine Rauferei, der mutmaßliche Täter soll auf den Pensionisten eingeschlagen haben. Als dieser am Boden lag, setzte es auch noch Fußtritte.

Mit Auto auf Opfer losgerast: Wollte 42-Jähriger Pensionisten töten?

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt

Schließlich entfernte sich das Opfer, der Syrer ging zu seinem Auto, montierte die Kennzeichen ab und fuhr auf den Werkstätten-Besitzer los. "Mit quietschenden Reifen", wie es Staatsanwalt Leopold Bien formuliert. Der Pensionist, so Bien, habe sich mit einem Sprung zur Seite "in letzter Sekunde" retten können. Deshalb lautet die Anklage auch auf Mordversuch.

Schwere Nötigung

Doch war es tatsächlich einer? Nein, sagt der Verteidiger des 42-Jährigen. Sein Mandant, der die Schläge zugibt, habe sich nur vom Tatort entfernen wollen. Dabei habe sich der Pensionist ihm in den Weg gestellt. Die Kennzeichen habe er deswegen abmontiert, um nicht identifiziert werden zu können. Von einer Tötungsabsicht könne deshalb keine Rede sein.

Die Geschworenen folgten den Ausführungen der Verteidigung, sie entschieden deshalb auf schwere Nötigung. Das Urteil: Zwei Jahre Haft, rechtskräftig.

Kommentare