Häftling verunglückte bei Fluchtversuch aus Gefängnis in St. Pölten
In St. Pölten ist am Donnerstag die Flucht eines Insassen aus der Justizanstalt gescheitert. Der Häftling habe vermutlich zwei externe Helfer gehabt, bestätigte eine Sprecherin des Justizministeriums am Samstag auf Anfrage einen Bericht der Kronen Zeitung. Die Rede war von einem „untauglichen Fluchtversuch“, der „durch das engagierte und rasche Einschreiten eines Justizwachebediensteten verhindert“ worden sei.
Der Insasse habe sich bei der Aktion verletzt, teilte die Ressortsprecherin weiter mit. „Er befindet sich derzeit in medizinischer Behandlung.“ Die Fluchthelfer, die außerhalb des Gefängnisses gewartet haben und flüchten konnten, seien zur Fahndung ausgeschrieben worden. Festgehalten wurde auch, „dass wir zu persönlichen Umständen von Insassen und Insassinnen aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben können“.
Bei dem Fluchtversuch seien „keine weiteren Personen verletzt noch Sachen beschädigt“ worden.
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Der wegen Mordversuches einsitzender Mazedonier soll mit einem Seil versucht haben, über die Anstaltsmauer zu kommen. Das Vorhaben sei gründlich danebengegangen. Der Insasse sei aus großer Höhe innerhalb der Justizanstalt zu Boden gestürzt und habe sich schwer verletzt.
Wie das Ministerium mitteilte, werden sicherheitsrelevante Vorfälle wie derartige Fluchtversuche laufend evaluiert, es erfolge ein „multiprofessioneller Austausch auf verschiedensten Ebenen“ (Anstaltsleitungen, Sicherheitsbeauftragte in den Justizanstalten, etc.).
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug
Darüber hinaus bestehe Austausch mit anderen Behörden und europäischen Strafvollzugsverwaltungen. „Jeder einzelne Fluchtversuch wird genau analysiert, um aus diesen Erkenntnissen und Erfahrungen zu lernen und vorhandene Sicherheitsmaßnahmen entsprechend zu adaptieren bzw. Sicherheitseinrichtungen nachzurüsten. Auch fließen diese Ergebnisse in die Aus- und Fortbildung des Justizwachepersonals ein“, wurde in der Stellungnahme betont.
Habe ein Insasse bereits einen oder mehrere Fluchtversuche unternommen, so würden für diese Person erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug gelten, „die Auswirkungen auf die Art der Unterbringung sowie die Personalstärke im Fall einer Aus- bzw. Vorführung haben“.
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