Frau mit Maurerfäustel attackiert: Mildes Urteil für Täter

Frau mit Maurerfäustel attackiert: Mildes Urteil für Täter
Das Opfer hatte unter anderem einen Schädelbruch erlitten, für die Geschworenen aber kein Mordversuch.

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Es war am 9. Mai, als der Notrufknopf beim Eingang der Polizeiinspektion Mank im Bezirk Melk betätigt wurde. Ein Polizist hielt kurz darauf Nachschau. „Vor der Türe sah ich eine Blutspur, die zur Straße führte“, erzählt der Beamte. Auf dem Parkplatz vor dem Posten bemerkte er ein Auto, das er bereits kannte. „Wir mussten bei dem Paar schon mehrmals intervenieren, weil es immer wieder zu Streitigkeiten kam.“

In dem Wagen saß eine Frau, ihre Kleidung war bereits blutdurchtränkt, sie hatte schwere Verletzungen am Kopf und den Finger. Nach der Erstversorgung musste sie in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Suche nach dem mutmaßlichen Täter konnte sich die Polizei sparen, denn auch er war vor der Polizeiinspektion aufgetaucht – und ließ sich widerstandslos festnehmen. Es handelte sich um den Ex-Lebensgefährten der Frau.

Frau mit Maurerfäustel attackiert: Mildes Urteil für Täter

Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Am Dienstag wurde dem 70-Jährigen am Landesgericht St. Pölten nun der Prozess gemacht. Dabei galt es für die Geschworenen vor allem eine Frage zu beantworten: Handelte es sich bei der Tat im Mai um einen Mordversuch, oder um einen versuchten Totschlag im Affekt?

Sechs Schläge

Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, hatte das 60-jährige Opfer die Nacht vor dem Angriff bei einem Bekannten verbracht. Dieser Umstand dürfte schließlich zu einem heftigen Streit mit ihrem Lebensgefährten geführt haben.

Sie habe ihn einen „Waschlappen“ genannt und auf ihn eingeschlagen, erzählt der Angeklagte. Daraufhin griff der Pensionist zu einem Maurerfäustel und schlug sechsmal zu. Die Frau erlitt einen Schädelbruch, zudem plagen sie bis heute die psychischen Folgen der brutalen Tat.

Schmerzengeld

Von einem versuchten Mord will der Pensionist, der von den Rechtsanwälten Josef Gallauner und Nabila Ehrhardt, vertreten wurde, nichts wissen. Im Gegenteil. Er habe sogar noch versucht, ihr das Blut mit einer Küchenrolle abzuwischen. Sie sei allerdings in ihren Pkw gestiegen, habe „Tschüs“ gesagt und sei davongefahren.

Die Geschworenen schlossen sich der Meinung der Verteidigung nach stundenlanger Verhandlung an. Sie entschieden einstimmig gegen den Mordversuch und gegen den Totschlag, das Urteil lautete auf absichtlich schwere Körperverletzung. Die kommenden dreieinhalb Jahre muss der 70-Jährige nun im Gefängnis verbringen und 8.000 Schmerzengeld zahlen – nicht rechtskräftig.

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