Brandstifter-Prozess: "Ich wollte sehen, ob es gut brennt"

Landesgericht St. Pölten
Nach vier gelegten Bränden wird ein 43-Jähriger zu Hause statt in der Anstalt betreut, so das Urteil am Landesgericht St. Pölten.

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Für drei Waldbrände im Juni 2019 und einen Feldbrand im August 2020 musste sich ein 43-Jähriger aus dem Bezirk Melk heute, am Mittwoch, am Landesgericht St. Pölten vor einem Schöffengericht verantworten.

Vorsätzlich mit Zigaretten und Feuerzeug

Der Betroffene wird der vorsätzlichen Brandstiftung angeklagt. Die Waldbrände seien mit Zigarettenstummel und zusammengelegtem Laub entfacht worden. Das Feuer am Feld sei mit einem Feuerzeug ausgelöst worden und nahm ein Ausmaß von rund hundert Quadratmeter an.

Dass beim Wegwerfen der Zigarettenstummel bei allen drei Versuchen zufällig ein Feuer ausgelöst wird, sei statistisch beinahe unmöglich, so ein Sachverständiger. „Ich wollte sehen, ob es gut brennt“, sagte der Betroffene laut den Berichten der Polizei und Sachverständiger und bestätigte dies gegenüber dem Richter.

Dass die Brände vorsätzlich ausgelöst wurden, stehe somit fest. Weil der Betroffene jedoch als unzurechnungsfähig gilt, solle dieser in eine Anstalt eingewiesen werden.

Fehlendes Gefühl für die Gefahr

"Er ist einfach wie ein Kind, da bitte ich schon Menschlichkeit zu zeigen", sagt der Verteidiger, der auf eine bedingte Nachsicht mit psychischer Betreuung außerhalb einer Anstalt plädiert.

Der 43-Jährige könne wegen seiner psychischen Krankheit in Kombination mit seiner geistigen Einschränkung die gefährlichen Folgen der Straftat nicht einschätzen.

Fehlender Tagesablauf

In Stresssituationen würden sich diese Ticks verstärken. Ein Jahr vor dem ersten gelegten Brand sei die Mutter und Betreuerin des Betroffenen verstorben. Seither hätte es ihm an einer Struktur im Alltag gefehlt, so ein Sachverständiger.

Mit den richtigen Medikamenten und einem geordneten Tagesablauf sei es unwahrscheinlich, dass der Betroffene erneut einen Brand legen wird, so der Sachverständiger. "Mit den Medikamenten geht es mir besser", sagt der Betroffene.

Bedingte Nachsicht

Die Einweisung in eine Anstalt wird dem Betroffenen unter der Einhaltung von vier Maßnahmen mit einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen, lautet das Urteil. Wenn der 43-Jährige eine Caritas-Tagesstätte aufsuche sowie mehrmals täglich die verschriebenen Medikamente einnehme und unter der Beobachtung eines Bewährungshelfers stehe, dann dürfe sich der Betroffene bei seinem Bruder, dessen Lebensgefährtin und seinem Hund "ein schönes Leben machen", so der Richter.

Man hätte gemerkt, dass der Betroffene keine Sachbeschädigung oder Zerstörung herbeiführen wollte, sondern nur ein "schönes Feuer" sehen wollte oder schauen wollte ob es eines wird, so der Richter.

Der Staatsanwalt und der Verteidiger verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

von Verena Huber

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