Brandserie in Lilienfeld: Bedingte Haft für 17-jährigen Zündler
Zwei Nächte lang hatte ein 16-Jähriger im März diesen Jahres schon nicht mehr geschlafen, als er wieder in sein Elternhaus im Lilienfeld nach Hause kam. Doch anstatt endlich zu Bett zu gehen, soll sich der Teenager auf einen Streifzug durch den Ort gemacht und versucht haben, mehrere Brände zu legen.
Auslöser dafür soll ein heftiger Streit mit seinen Eltern gewesen sein. Nachdem diese ihn rausschmissen, rauchte er „um, den Kopf freizubekommen“ auf dem Dach einer Supermarkt-Filiale dann eine Zigarette. „Um zu sehen, was unter der Lichtkuppel ist, wollte ich mit meinem Feuerzeug ein Loch in den Kunststoff brennen“, schilderte der heute 17-Jährige am Montag vor dem Landesgericht St. Pölten. „Ich war sehr schockiert, als ich eine große Flamme gesehen habe.“ Doch anstatt diese mit seiner Jacke wieder zu löschen, ergriff er die Flucht.
100 Feuerwehrmitglieder im Einsatz
Trotzdem ging er weiter durch den Ort in Richtung Freibad und Landesberufsschule, wo er neben einer Zeitungstasche auch vier Müllcontainer in Brand gesetzt haben soll. 100 Feuerwehrmitglieder konnten die Brände zwar rasch eindämmen. Dennoch entstand vor allem im Supermarkt ein enormer Sachschaden von über 270.000 Euro. Schließlich wurde der 17-Jährige noch am selben Abend angehalten und später in U-Haft überführt.
Brandstiftung als Kick
Warum es dazu kam, verband eine Gutachterin etwa mit Hobbys wie Klippenspringen oder die Tendenz zur Selbstverletzung: Mit dem Hintergrund, sich „gewisse Kicks zu holen, um sich selbst zu spüren.“ Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hielt das Gericht aber nicht für notwendig.
Während der Brand der Zeitungstasche und zweier Mistkübel für den Schöffensenat lediglich als Sachbeschädigung galten, wurde der Lilienfelder wegen dreimaliger versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen. Dafür setzte es 20 Monate Freiheitsstrafe, wobei ihm fünf Monate, die er schon in der U-Haft abgesessen hatte, bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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