„Rote Linien“ beim Gemeindewachstum in NÖ neu definiert

„Rote Linien“ beim Gemeindewachstum in NÖ neu definiert
Land regelt für Bodenschutz überregionale Raumplanung neu

Grundsätzlich ist in Niederösterreich jeder Gemeinde selbst überlassen wie und wohin sie sich entwickelt. Komplett freie Hand haben die Ortschefs aber nicht, über sogenannte Siedlungsgrenzen kann das Land das Wachstum steuern.

Boden und Lebensmittelversorgung schützen

Auf 1.780 „rote Linien“ der Raumplanung hat man sich nun in einem eineinhalb Jahre langen Diskurs mit allen 573 Gemeinden geeinigt. „Insgesamt werden zusätzlich rund 500.000 Hektar gegen Verbauung geschützt. Bisher waren es nur 135.000 Hektar“, zog Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Donnerstag eine erste Bilanz.

Die neuen Grenzen würden aber nicht nur Bodenverbrauch und Zersiedelung bremsen, sondern so auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln schützen. Pernkopf verwies hinsichtlich der Zusammensetzung der genannten 500.000 Hektar auf 249.000 Hektar erhaltenswerte Landschaftsteile, 228.000 Hektar agrarische Schwerpunkträume sowie 20.800 Hektar regionale Grünzonen. 

„Rote Linien“ beim Gemeindewachstum in NÖ neu definiert

Boku Universitäts-Professor Gernot Stöglehner, LH-Stv. Stephan Pernkopf und Werner Pracherstorfer. 

Für diese Raumplanung wurde aber nicht innerhalb der Ortsgrenzen, sondern in 20 Regionen gedacht.

Regionale Unterschiede

Diese unterschieden sich laut Werner Pracherstorfer, Leiter der Raumordnungsabteilung der NÖ Landesregierung, oft stark. Südlich von Wien gehe es beispielsweise eher darum „langsamer und mit Bedacht zu entwickeln“, so Pracherstorfer. Mit flächigen Siedlungsgrenzen rund um die gesamte Ortschaft werde moderates Wachstum sichergestellt. In Teilen des Waldviertels gibt das Land hingegen Impulse zur Siedlungsentwicklung und zur Betriebsansiedlung.

Nachdem man sich nun mit allen Gemeinden auf Spielregeln geeinigt hat, werden die neuen Grenzen Ende des Jahres in eine Verordnung gegossen. Als weitere Planungsgrundlage dienen den Orten von nun an auch sogenannte Energieraumpläne. Hier geht es um Energiepotenziale, ideale Standorte für neue Heizwerke und PV-Anlagen sowie die Frage, wo eine Siedlung geplant werden soll, damit wenig Verkehr entsteht. "Den Gemeinden werden damit fertig analysierte und aufbereitete Planungs-und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt", betonte Pernkopf.

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