Radfahrer getötet: Nachspiel für Alkolenker vor Gericht
Der Unfallbericht ist nichts für schwache Nerven. Der 48-jährige Radfahrer wurde von der Unglücksstelle in Sollenau (Bezirk Wiener Neustadt) mehr als 40 Meter weit durch die Luft in ein Feld geschleudert. Er verstarb trotz aller Bemühungen und Wiederbelebungsmaßnahmen an Ort und Stelle.
Für den alkoholisierten Unglückslenker am Steuer des Klein-Lkw hat der tödliche Zwischenfall ein gerichtliches Nachspiel. Der 61-jährige Installateur musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung (bis zu drei Jahre Haft) am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Er hatte sich am 17. November des Vorjahres mit 1,54 Promille ans Steuer seines Lieferwagens gesetzt. Wie es dazu kommen konnte, wollte der Richter vom Beschuldigten wissen.
Gelegenheitstrinker
„Ich habe nach Dienstschluss auf meiner eigenen Baustelle gearbeitet. Gemeinsam mit den anderen, die mir geholfen haben, habe ich ein paar Bier getrunken“, schilderte der 61-Jährige dem Vorsitzenden. „Erzählen sie mir nicht, dass das zwei oder drei Bier waren. Davon hat man keine eineinhalb Promille“, so der Richter.
Erst nach einigem Nachhaken packte der dreifache Familienvater aus. „Fünf oder sechs Bier werden es schon gewesen sein.“ Er bezeichne sich eher als Gelegenheitstrinker; dennoch habe er sich nach dem Unglück aus freien Stücken in eine Suchtberatung begeben.
Stirnlampe
Zum Unfallgeschehen konnte der 61-Jährige wenig sagen. Er habe den Fahrradfahrer, der ebenfalls alkoholisiert war, am Abend in der Dunkelheit nicht wahrgenommen.
Der frühere Lebensgefährte des Toten, der am Dienstag als Zeuge aussagte, bezweifelt das. Weil der 48-jährige Radler nur ein paar Wochen vor dem tödlichen Unglück schon einmal an derselben Stelle von einem Autolenker angefahren und leicht verletzt wurde, habe er beim Radfahren eine Stirnlampe getragen. „Wir haben zehn Minuten vor dem Unglück noch telefoniert, als er am Bahnhof stand.“ Dabei habe er gesagt: „Du Rudi, das Rücklicht funktioniert nicht.“ Deshalb habe er ihm auch geraten, auf jeden Fall die Stirnlampe aufzusetzen.
Ob diese am Kopf nach vorne oder nach hinten gerichtet war, konnte niemand mehr beantworten. Die Polizei fand die eingeschaltete Lampe jedenfalls an der Unglücksstelle im Gras neben dem Toten.
Um die noch offenen Fragen in der Causa zu klären, vertage der Richter den Prozess. Ein Sachverständiger soll nun feststellen, ob das sichergestellte Fahrrad eine Beleuchtung hatte und wenn ja, ob diese funktionstüchtig war.
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