Damit begann für den Arbeiter eine Odyssee, die zweieinhalb Jahre dauern sollte.
Das Verfahren zur Invaliditätspension drehte sich zunächst um medizinische Details, dann um das Thema des Berufsschutzes und der Frage, ob und welche Tätigkeiten noch ausgeübt werden können – insgesamt 30 Monate lang.
Ging es nach der PVA, hätte der Arbeitnehmer umgeschult werden sollen - zum technischen Zeichner. Diese Ausbildung hätte aber gut eineinhalb Jahre in Anspruch genommen, womit sich neue Fragen ergeben hätten. Ganz besonders: Wer stellt einen dann 59-jährigen technischen Zeichner ohne Berufserfahrung überhaupt ein?
Umschulung nicht mehr zweckmäßig
Dass B. diese lange Zeit der Ungewissheit überhaupt finanziell durchstehen konnte, lag daran, dass er sich im Jahr 2021 an die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gewandt hatte, die ihm Rechtsschutz gewährte.
Schließlich konnte der 57-Jährige nachweisen, dass eine Tätigkeit im angelernten Beruf nicht mehr möglich und auch eine Umschulung nicht mehr zweckmäßig war, erst dann wurde ihm die Invaliditätspension gewährt.
Derartige lange Verfahrensdauer wundern in der AKNÖ niemanden. Dass die Einholung von medizinischen Gutachten von so langer Dauer sind, liege daran, dass es für die Anzahl der Fälle vergleichsweise nur wenige Sachverständige gibt, heißt es.
Zudem würden auch die Gerichte, die sich mit einem großen Zulauf an Sozialakten konfrontiert sehen, unter Personalmangel leiden.
"Für alle Beteiligten ist das keine zufriedenstellende Situation“, betont AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Das betreffe natürlich die Arbeitnehmer ganz besonders, die sich mit großen Unklarheiten konfrontiert sehen und häufig zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wechseln müssen, so Wieser.
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