Es geht um ein Tracking-System, das die Verantwortlichen der Einrichtung einführen wollen. Über eine App können so die Bewegungen der Beschäftigten aufgezeichnet werden. Herrscht über eine Dauer von vier Minuten Stillstand, dann gibt es einen Alarm.
Handelt es sich dabei schon um die totale Überwachung, oder geht es tatsächlich um den Gesundheitsschutz, wie das Unternehmen vorgibt? Denn das Pflegeheim argumentiert laut den Mitarbeitern damit, dass etwa im Falle eines Herzinfarktes rascher reagiert werden könne. Auch sei eine Ortung schneller möglich.
Für die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ), die von einem der Betroffenen nun kontaktiert wurde, ist der Fall hingegen klar: "Es geht dabei nur um die reine Kontrolle. So ein derartiger Eingriff geht natürlich gar nicht", sagt AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Er ist der Meinung, dass der Arbeitgeber nur Aufzeichnungen darüber haben will, ob die Mitarbeiter auch tatsächlich permanent in Bewegung sind.
Aus rechtlicher Sicht ist die Sachlage hingegen schon etwas komplizierter. Die Juristen in der Arbeiterkammer gehen davon aus, dass dieser technische Eingriff jedenfalls die Menschenwürde berühre, weshalb die Dienstnehmer ihr Einverständnis geben müssten. Allenfalls käme auch eine Betriebsvereinbarung in Betracht.
Laut AK müsste beim Einsatz von technischen Systemen mit Persönlichkeitsbezug vorab aber ohnehin geprüft werden, "ob es nicht gelindere Mittel gibt, um den argumentierten Gesundheitsschutz zu realisieren".
Übrigens: Wenn es um die Überwachung von Mitarbeitern geht, werden immer wieder Fälle bekannt, die äußerst befremdlich anmuten. Eine große Investmentbank ließ beispielsweise unter den Schreibtischen ihrer Mitarbeiter Bewegungsmelder installieren, um zu prüfen, ob gerade jemand an seinem Platz sitzt.
Kommentare