Allerdings bekam der Mitte 20-Jährige keine normale Anstellung, sondern drei befristete Verträge, die nahtlos und ohne Unterbrechung ineinander übergingen – zum Teil als Trainee bzw. Student im technischen Betrieb. Er war von November 2019 bis Ende August 2023 durchgehend bei MedAustron beschäftigt. Einem Kollektivvertrag unterliegt der Arbeitgeber nicht.
„Nicht zulässig“
Laut Arbeiterkammer (AK NÖ) hatte dieses Arbeitsverhältnis aber einen Haken: Es ist nicht zulässig, einen Dienstvertrag dreimal in Folge zu befristen. Denn für diese Vorgehensweise bräuchte es eine sachliche Rechtfertigung, die es in diesem Fall nicht gegeben haben soll. Nach der dritten Befristung wurde dem Arbeitnehmer keine weitere Verlängerung mehr angeboten, sondern das Dienstverhältnis beendet. Der junge Mann wandte sich deshalb an die AK NÖ.
Die Arbeitsrechtsexperten der Kammer waren sich einig, dass es sich in dem Fall um ein unzulässiges Kettenarbeitsverhältnis handelte, die dritte Befristung wurde als sittenwidrig angesehen. „Deshalb wurde der Betrieb aufgefordert, jene Kündigungsentschädigung zu leisten, die bei einem unbefristeten Dienstverhältnis nach mehr als dreijähriger Betriebszugehörigkeit anfallen würde“, heißt es.
Weil MedAustron die geforderten 5.200 Euro laut AK nicht zahlen wollte, wanderte die Causa vor das Arbeits- und Sozialgericht. „Das Verfahren wurde in vollem Umfang gewonnen, der Mann erhielt seine Ansprüche“, berichtet AK-Präsident Markus Wieser.
Auf KURIER-Anfrage hält man bei MedAustron folgendes fest: „Wir haben die gegen uns erhobenen Vorwürfe rechtlich geprüft und alle Ansprüche beglichen. Wiederholte befristete Dienstverträge sind bei uns nicht üblich, bestimmte Arbeitsverhältnisse können jedoch generell eine Befristung erfordern – speziell im Forschungsumfeld oder während einer Ausbildung zur Erarbeitung der Master- oder Doktorarbeit.“
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