Prozess: "Ziviltote fallen nicht ins Gewicht"

Eine St. Pöltener Putzfrau sponsert tschetschenischen Rebellenführer. Terroranschläge nimmt sie in Kauf.

Der liebe Gott kennt meine Seele und ich muss etwas machen", sagt  Frau B. Sie trägt Kopftuch und knöchellanges Schwarz. Drei Polizisten haben sie ins Landesgericht St. Pölten geführt, nachdem sie beim ersten Prozessanlauf  Besseres zu tun hatte, als auf der Anklagebank Platz zu nehmen. "Sie soll sich überlegen, ob sie in Österreich leben und hier auch die Justiz zur Kenntnis nehmen will" faucht Richterin Doris Wais-Pfeffer.

Die 40-jährige tschetschenische Russin aus St. Pölten ist   eine Terrorpatin der untersten Ebene.  7000 Euro  hat sie im März und April 2011 in sechs Tranchen  über die "Western Union Bank" via Türkei und Belgien der blutrünstigen tschetschenischen  Widerstandsbewegung unter Doku Umarov überwiesen. Ihre Version: "Eine Frau hat mich auf einer Parkbank in der Stadt angesprochen – da konnte ich nicht ablehnen."

Frau B. ist geringfügig als Putzfrau beschäftigt, als vierfache Mutter großzügig mit 2884 Euro monatlich sozial abgefedert und gibt unverhohlen Einblick in ihr Sendungsbewusstsein.  "Mir wurde gesagt, ich muss das Geld für Frauen und Männer überweisen, die im Kampf ums Leben gekommen sind." Das sei ihre "menschliche Pflicht". Was in Tschetschenien passiere, sei ein Verbrechen: "Wir sollen zu zusehen, wie wir ermordet werden."

Freiheit 

Freiheit  Wollte sie eine terroristische Organisation unterstützen?  Angeklagte: "Ja, das wollte ich." Sie wisse nicht, ob Terroranschläge helfen, sagt Frau B., aber "ich weiß, dass Tschetschenien Freiheit bekommen wird".  Und dass dabei  Zivilisten getötet werden? Angeklagte: "Die wenigen, die wir getroffen haben, fallen nicht ins Gewicht." Ihre beiden Schwestern seien  "verschwunden", behauptet Frau B. Staatsschützer fanden heraus: Eine starb bei einem Flugzeug-Terroranschlag, die zweite 2004 beim Massaker im nordkaukasischen Beslan (380 Tote bei der Erstürmung einer Schule nach Massen-Geiselnahme, Anm.). Urteil der Richterin: Ein Jahr bedingte Haft, nicht rechtskräftig. Frau B. scheint unbeeindruckt. Mit einem Lächeln im Gesicht   kündigte sie an andere Wege zu finden, Geld zu überweisen.

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