Prozess um Nazi-Postings: "Wollte Shitstorm provozieren"

Prozess um Nazi-Postings: "Wollte Shitstorm provozieren"
Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein 55-Jähriger verantworten, weil er gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll.

Der Prozess hat noch gar nicht begonnen, da hört man den Angeklagten schon intensiv mit seinem Verteidiger diskutieren. "Man wird ja wohl noch seine Meinung sagen dürfen", echauffiert sich der 55-Jährige am Gang vor dem Schwurgerichtssaal im Landesgericht St. Pölten.

Seine Einstellung ändert der Angeklagte auch zum Prozessstart nicht. Angeklagt ist der Niederösterreicher, weil er gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll. Zuerst ergeht sich der Angestellte aber in historische Abhandlungen, während der Richter lieber konkrete Antworten auf seine Fragen hören will.

Verfassungsschutz las mit

Zwei Postings, eines auf Facebook und eines auf Instagram, haben den mehrfach vorbestraften 55-Jährigen die Anklage eingebracht. Auf Facebook postete er unter dem Stichwort "Zombie-Apokalypse" einen Text über die Türkenbelagerung in Wien. Freilich nicht strafbar, allerdings hatte sich unter dem Eintrag ein Dialog mit einem User entsponnen.

Dabei bezeichnete der Beschuldigte AH (Adolf Hitler, Anm.) als "viel zu weich und zu gutmütig". Er, also der 55-Jährige, wäre eher "für einen härteren Typen wie Stalin gewesen". Nicht nur die rund 7.800 Mitglieder in der öffentlichen Gruppe lasen mit, auch der Verfassungsschutz wurde auf den Mann aufmerksam.

Prozess um Nazi-Postings: "Wollte Shitstorm provozieren"

Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Die Ermittler interessierten sich schließlich auch für ein Posting auf Instagram. Der mittlerweile gelöschte Eintrag zeigte die Umrisse Hitlers und seines Hundes "Blondi". Dazu stand geschrieben: "Wir trauern heute! Vor 75 Jahren verstorben, Blondi".

Auch dieses Bild wertete die Staatsanwaltschaft St. Pölten als einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Der Anwalt des Angeklagten dazu: "Mein Mandant hat mit den Postings sicher über das Ziel hinausgeschossen."

Urteil der Geschworenen

Der 55-Jährige selbst gab an, dass er Freude am Provozieren habe. "Ich wollte einen Shitstorm der Gutmenschen provozieren", so seine Erklärung. Die Urteilsfindung der Geschworenen dauerte nicht lange. 18 Monate teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt. Nicht rechtskräftig.

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